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Kieferorthopädie: Rechnungsprüfer kritisieren hohe Ausgaben für Kieferorthopädie

München, 24.4.2018 | 15:23 | mst

Jedes Jahr geben die Krankenkassen eine Milliarde Euro für kieferorthopädische Behandlungen aus – vor allem bei Kindern und Jugendlichen. Ob die Behandlungen wirksam sind, sei nicht hinreichend belegt, kritisiert jetzt der Bundesrechnungshof.

Kind mit blauer ZahnspangeRund jedes zweite Kind in Deutschland wird kieferorthopädisch behandelt.
Der Bundesrechnungshof fordert die Krankenkassen in einem Bericht auf, den Erfolg kieferorthopädischer Behandlungen zu überprüfen. Jährlich geben die Kassen rund eine Milliarde Euro für solche Behandlungen aus, mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen werden behandelt.
 
Pro Behandlungsfall haben sich die Kosten von 2008 bis 2016 verdoppelt. Dabei sei der medizinische Nutzen nur unzureichend erforscht, kritisiert der Rechnungshof in seinem Bericht. Die Rechnungsprüfer monieren, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über Wirkung und Nutzen von kieferorthopädischen Behandlungen gebe. Zudem fehlten Daten, mit welchen Therapien die Versicherten bundesweit überhaupt konkret versorgt würden.
 

Rechnungsprüfer: Keine Daten zur Versorgungslage vorhanden

Weder das Bundesgesundheitsministerium noch die Krankenkassen selbst hätten Einblick in das Versorgungsgeschehen, heißt es in dem Bericht. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information hätten die fehlende Transparenz schon vor Jahren kritisiert. Das Gesundheitsministerium habe allerdings nichts unternommen. Auch über Leistungen, die Versicherte selbst zahlen, gebe es keine gesicherten Daten.
 
Der Bundesrechnungshof hat daher empfohlen, die Versorgung systematisch auszuwerten. Dabei sollten auch Selbstzahlerleistungen berücksichtigt werden, die Kassenpatienten aus eigener Tasche bezahlen. Für medizinisch nicht notwendige oder nicht ausreichende Behandlungen dürften die Krankenkassen nicht aufkommen. Sollten hingegen einzelne Selbstzahlerleistungen wirksamer sein, sei zu prüfen, ob solche Leistungen von den Kassen übernommen werden sollten.

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