Für Händler und Oldtimer
Rotes Kennzeichen
aktualisiert am 01.12.2021
Wer bekommt rote Kennzeichen?
Dieses rote Nummernschild ist auch als Händlerkennzeichen bekannt.
Rote Kennzeichen dürfen von Autohändlern, offiziell bestellten Sachverständigen, Prüfern und Autoherstellern verwendet werden.
- Autohändler haben rote Kennzeichen mit der Erkennungszahl "06" am Anfang.
- Prüfstellen oder Überwachungsorganisationen haben die Erkennungszahl "05".
Ausleihen
Rote Kennzeichen ausleihen ist strafbar. Außerdem hätten Sie keinen Versicherungsschutz. Für Privatpersonen gibt es für Überführungsfahrten stattdessen Kurzzeitkennzeichen.
Auch für Oldtimer gibt es für gelegentliche Fahrten ein eigenes rotes Kennzeichen mit der Erkennungszahl „07”.
Dieses können auch Privatpersonen beantragen – als Alternative zum H-Kennzeichen.
Kosten | |
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Verwaltung | 25-200 € |
Kennzeichen | 10-20 € |
Kfz-Steuer | 191 € pro Jahr pauschal für Pkw |
Kfz-Versicherung | Abhängig von Versicherungsart und Fuhrpark |
Wie beantrage ich rote Kennzeichen?
Rote Kennzeichen können Sie auf jeder Zulassungsstelle beantragen.
Es ist zunächst nur für ein Jahr gültig, kann aber verlängert werden.
Auflagen
Rote Kennzeichen sind nicht fahrzeuggebunden. Daher müssen Sie immer ein Fahrtenbuch und ein Fahrzeugscheinheft dabei haben.
Versicherung – Welche brauche ich?
Eine Kfz-Haftpflicht ist vorgeschrieben.
Eine Teil- oder Vollkasko kann zusätzlich abgeschlossen werden.