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E-Kennzeichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein E-Kennzeichen ist Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden sowie Brennstoffzellenautos vorbehalten
  • Mit dem E-Kennzeichen können lokale Vorteile verbunden sein.
  • Die Nutzung eines E-Kennzeichens ist keine Pflicht.

Was ist das E-Kennzeichen?

E-Kennzeichen sind speziell für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos. Als Erkennungsmerkmal steht bei einem E-Kennzeichen nach der individuellen Erkennungsnummer ganz rechts noch der Buchstabe „E”.

Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen für E-Autos

Das E-Kennzeichen wird auch als Saisonkennzeichen sowie als Wechselkennzeichen ausgegeben.

Diese Voraussetzungen müssen für die Vergabe eines E-Kennzeichens erfüllt sein:

  • CO2-Ausstoß (nach WLTP) unter 50 g/km oder
  • Reichweite mit Elektroantrieb mind. 40 km

Das Fahrzeug muss zudem der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e, L7e oder N2 ( zul. Gesamtgewicht max. 4.250 kg) zugeordnet sein.

Ist ein E-Kennzeichen Pflicht?

E-Kennzeichen sind keine Pflicht. Sie können an Ihrem umweltfreundlichen Fahrzeug auch ganz normale Nummernschilder nutzen.

Welche Vorteile hat es?

Bundeseinheitliche Vorteile für Fahrer von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen gibt es nicht. Laut dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sind jedoch lokale Vorteile möglich. Städte und Gemeinden können danach Vergünstigungen umsetzen. Dazu gehören:

  • Gratis Parkplätze
  • Kostenfreie Ladestationen
  • Nutzung der Busspuren

Was kosten E-Kennzeichen?

Ein Paar E-Kennzeichen kostet zwischen 20 und 40 Euro. Die Preise variieren bei den einzelnen Schilderdiensten.

Wie beantrage ich E-Kennzeichen?

E-Kennzeichen für Ihr berechtigtes Fahrzeug beantragen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle.

E-Kennzeichen online beantragen

Ein E-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie auch online über Ihre zuständige Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnortes beantragen.

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung 1 und 2 (Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
  • Beleg über die bestandene Hauptuntersuchung (bei Gebrauchtwagen)

Zusätzlich müssen Sie den Nachweis erbringen, das Ihr Fahrzeug die Kriterien für ein E-Kennzeichen erfüllt. Dafür ist die EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder eine Datenbestätigung des Herstellers ausreichend.

Fragen & Antworten (FAQ)

Kann ich E-Kennzeichen reservieren?

Ja, ebenso wie normale EU-Kennzeichen können Sie auch E-Kennzeichen mit Ihrer Wunschkennung reservieren – wenn die gewünschte Kombination noch frei ist. Die Gebühr beträgt 10,20 Euro.

Brauche ich bei einem E-Kennzeichen eine Feinstaubplakette?

Ja, auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen benötigen eine (grüne) Feinstaubplakette.

Erhalten Hybride ein E-Kennzeichen?

Ja, Plug-in-Hybridfahrzeuge erhalten ein E-Kennzeichen.

Übersicht Kennzeichen

Länderkennzeichen H-Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen Rotes Kennzeichen
Bundeswehr-Kennzeichen E-Kennzeichen
Grünes Kennzeichen Wechselkennzeichen
Behördenkennzeichen Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen Wunschkennzeichen
3D Carbon Kennzeichen Diplomatenkennzeichen
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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