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Hundeverordnung: Thüringen schafft Rasseliste für gefährliche Hunde ab

München, 29.1.2018 | 11:45 | kro

Hunde in Thüringen werden künftig nicht mehr aufgrund ihrer Rasse als gefährlich oder ungefährlich eingestuft. Der Landtag hat am Freitag eine entsprechende Gesetzesänderung zur Abschaffung der im Jahr 2011 eingeführten Rasseliste verabschiedet.

Gruppe von HundenHunde werden künftig in Thüringen nicht mehr aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft.
Bislang standen der American Staffordshire, Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier auf der Rasseliste. Wer in Thüringen einen solchen Hund halten wollte, musste einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen, um die Erlaubnis dafür zu bekommen.

In Zukunft ist ausschließlich das Wesen des einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für die Einstufung. Hundebesitzer müssen nur noch einen Sachkundenachweis erbringen, wenn ihr Hund zuvor verhaltensauffällig geworden ist und beispielsweise jemanden gebissen hat. Gefährliche Hunde müssen zudem einen Wesenstest absolvieren.

Die Gesetzesneuregelung sieht außerdem vor, dass Gemeinden die Hundesteuer für Hundehalter senken können, die einen Sachkundenachweis vorlegen. Thüringen ist nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein das dritte deutsche Bundesland, das seine Rasseliste abgeschafft hat.
 

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