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Urteil zu Krebsmedikamenten: Kliniken müssen Krankenkassen Umsatzsteuer erstatten

München, 10.4.2019 | 14:40 | msc

Krankenhäuser müssen gesetzlichen Krankenkassen die Umsatzsteuer auf Medikamente zur Krebsbehandlung zurückzahlen. Das hat das Bundessozialgericht am Dienstag entschieden. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof bereits einem Rückforderungsanspruch privater Krankenversicherer zugestimmt.

Apothekerin vor MedikamentenschrankKrankenkassen können die Umsatzsteuer auf Krebsbehandlungs-Medikamente von Krankenhäusern zurückfordern
Jahrelang waren Krankenkassen dazu verpflichtet, in Krankenhäusern hergestellte Medikamente zur Chemotherapie inklusive Mehrwertsteuer zu erstatten. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr 2014 gelten diese teuren Medikamente jedoch als umsatzsteuerfrei – die Krankenkassen forderten daher von den Kliniken, die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückzuerstatten.
 
Bereits im Februar 2019 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einen grundsätzlichen Rückforderungsanspruch für die privaten Krankenversicherer für rechtens erklärt. Dieses Recht hat das Bundessozialgericht nun auch den gesetzlichen Krankenkassen zugesprochen.
 
In dem verhandelten Fall entschieden die Richter zugunsten der Techniker Krankenkasse, die gegen ein Karlsruher Krankenhaus auf die Erstattung von knapp 1.320 Euro Mehrwertsteuer geklagt hatte. Die Richter entschieden jedoch, dass die Rückzahlungspflicht nur dann besteht, wenn die Kliniken nicht vorher in einen Rechtsstreit mit den Finanzämtern treten müssten, um das abgeführte Geld zurückzubekommen.

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