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Krankenkassenbeitrag: Bundestag entlastet Versicherte

München, 19.10.2018 | 12:59 | mst

Ab dem 1. Januar 2019 gelten einige Entlastungen für gesetzlich Versicherte – was sich für Arbeitnehmer, Rentner, Kleinselbstständige und Zeitsoldaten ändert.
 

Älteres Paar sitzt vor einem Rechner mit Kreditkarte.Auch gesetzlich versicherte Rentner profitieren von der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung.
Der Bundestag hat am Donnerstag das Versichertenentlastungsgesetz beschlossen. Danach wird die gesetzliche Krankenversicherung künftig wieder paritätisch finanziert: Ab dem 1. Januar 2019 übernehmen Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zur Krankenkasse.
 
Bislang hatten die Unternehmen nur die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes übernommen. Den Zusatzbeitrag der Kassen mussten die Arbeitnehmer aus eigener Tasche bezahlen. Künftig zahlen Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro monatlich rund 15 Euro weniger für ihre Krankenversicherung.
 
Bei Rentnern übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte des kompletten Beitrags. Bei einer Rente von 1.200 Euro zahlt ein Rentner damit etwa 6 Euro pro Monat weniger.
 

Entlastungen für Selbstständige und Zeitsoldaten

Das Gesetz sieht darüber hinaus Entlastungen für Selbstständige mit geringem Einkommen vor. Für freiwillig versicherte Selbstständige gilt ab nächstem Jahr eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro. Damit halbiert sich der Mindestbeitrag auf rund 160 Euro im Monat. Zudem wird künftig nicht mehr zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen unterschieden.
 
Auch für Zeitsoldaten der Bundeswehr sieht das Gesetz Verbesserungen vor: Nach Ende ihrer Dienstzeit haben sie künftig das Recht, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Außerdem erhalten sie für eine gewisse Übergangszeit einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen.
 

Krankenkassen müssen hohe Überschüsse abbauen

Die Krankenkassen dürfen ab 2019 keine Finanzreserven vorhalten, die den Umfang einer Monatsausgabe übersteigen. Sollte eine Kasse über höhere Rücklagen verfügen, darf sie künftig ihren Zusatzbeitrag nicht mehr erhöhen. Ab 2020 müssen höhere Überschüsse zudem über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden.

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