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Grippeimpfung: Kinderärzte empfehlen Grippeimpfung für chronisch kranke Kinder

München, 14.2.2018 | 11:49 | mst

Die Kinder- und Jugendärzte warnen: Kinder, die chronisch krank sind, sollten noch mit dem Vierfach-Impfstoff gegen Grippe geimpft werden. Aus ganz Deutschland melden Kinderärzte schwere Erkrankungen.
 

Mutter misst Temperatur bei kranker Tochter mit FieberDie Grippewelle rollt durch Deutschland: Auch immer mehr Kinder erkranken derzeit an Influenza.
Die Kinder- und Jugendärzte schlagen Alarm: Eltern sollten chronisch kranke oder behinderte Kinder jetzt noch mit dem Vierfachimpfstoff gegen Grippe impfen lassen. Das hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) am Dienstag mitgeteilt.
 
„Schon vor Wochen haben wir und auch die Experten der Ständigen Impfkommission einen Vierfach-Schutz bei der Grippeimpfung gefordert“, sagte Josef Kahl, Pressesprecher und Präventionsexperte des BVKJ. Die meisten Krankenkassen hätten aber nur die Impfung mit dem Dreifachschutz bezahlt. Das sei ein fataler Fehler, kritisierte Kahl.
 

Dreifach-Impfstoff schützt in diesem Winter nicht

Da sich in diesem Winter vor allem Influenza-Viren des Typs B der sogenannten Yamagata-Linie ausbreiteten, wirke dieser Impfstoff nicht ausreichend. Nach Angaben des BVKJ können Säuglinge bereits ab einem Alter von sechs Monaten geimpft werden.
 
Laut dem Verband berichten Kinderärzte in ganz Deutschland von schweren Grippeerkrankungen. In Saarbrücken war im Januar sogar ein vierjähriges Mädchen nach einer Infektion mit dem Schweinegrippe-Virus verstorben.
 
Der Experte Kahl empfiehlt Familien zudem allgemeine Vorsichtsmaßnahmen: So sollten sich alle regelmäßig die Hände mit Seife waschen und in die Armbeuge niesen, um andere nicht anzustecken.
 
Die Ständige Impfkommission (Stiko) des Robert-Koch-Instituts empfiehlt mittlerweile den Vierfach-Impfstoff bei einer Grippeimpfung. Die Krankenkassen übernehmen bislang nur die Kosten für den günstigeren Dreifach-Impfstoff. Einige Kassen erstatten die Kosten für die Vierfach-Impfung jedoch als freiwillige Zusatzleistung.

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