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München, 1.2.2018 | 13:00 | mst
Ob Videosprechstunde oder Apps: Die Ärzte sind offen für digitale Anwendungen. Vor allem jüngere Mediziner wünschen sich mehr digitale Lösungen.
Eine Videosprechstunde ist in Deutschland derzeit nur eingeschränkt möglich, wie die Krankenkasse betont. Es gilt ein Fernbehandlungsverbot: Ein Arzt darf einen Patienten nur per Videochat beraten, wenn er ihn vorher bereits persönlich untersucht hat. Das Bundesministerium für Gesundheit will diese Regelung überprüfen.
„Das Fernbehandlungsverbot muss grundlegend modifiziert werden, um mehr Spielräume für Ärzte und Patienten durch digitale Lösungen zu schaffen“, fordert Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. Andere Länder Europas seien im Bereich E-Health bereits viel weiter als Deutschland.
Nachdem vor einigen Wochen der Finanzierungsentwurf der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für Kritik sorgte, stellt der Dachverband der Betriebskassen (BKK) nun erste Schätzungen für den Zusatzbeitrag im Jahr 2025 vor: Die Kassen erwarten den bislang höchsten Anstieg des Beitrags.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.