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Wohngebäudeversicherung: Debatte um Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

München, 4.10.2021 | 10:37 | dmi

Sturmtief “Bernd” hat nach Schätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Hochwasserschäden in einer Höhe von 4,5 bis 5,5 Milliarden Euro geführt. Ganze Landstriche und Ortschaften wurden zerstört. Um die betroffenen Anwohner zu unterstützen, hat die deutsche Regierung finanzielle Hilfe zugesichert und plant Aufbaufonds in Milliardenhöhe.

Überschwemmte StraßeSturmtief "Bernd” hat Diskussionen über eine Pflichtversicherung entfacht.
Die erhebliche Schadenshöhe hat Diskussionen über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden angeregt. Eine Elementarversicherung schützt bei Schäden, die unter anderem durch Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsche entstehen.

Damit ergänzt sie die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, welche unter anderem Sturm- und Hagelschäden absichern.
 

Was für eine Pflichtversicherung spricht

In Deutschland sind nach Angaben der Verbraucherzentrale nur etwa 46 Prozent aller Wohngebäude gegen erweiterte Naturgefahren versichert. Bei Naturkatastrophen wäre folglich die Mehrheit der Hauseigentümer auf Gelder vom Staat angewiesen. Doch bereits vor der diesjährigen Flutkatastrophe wurden nur noch in wenigen Bundesländern staatliche Hilfen zugesprochen.

Da Naturgewalten aufgrund des Klimawandels zunehmen werden, könnte es immer häufiger zu staatlichen Hilfeleistungen kommen. Diese würden womöglich langfristig zu schweren gesamtwirtschaftlichen Schäden führen, welche mit einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden verhindert werden könnten. Denn Hausbesitzer, die zuvor staatliche Hilfe im Falle einer Naturkatastrophe in Anspruch nehmen mussten, müssten sich selbst versichern. 
Damit Eigentümer auch ohne staatliche Hilfen ausreichend abgesichert sind, sollte bei Pflichtversicherungen grundsätzlich auf ausreichend hohe Deckungssummen geachtet werden.

Der Vorteil einer Pflichtversicherung besteht ebenfalls darin, dass die Versicherungen schnell finanzielle Hilfe bieten und so die Dauer von Reparaturen und Wiederaufbaumaßnahmen beschleunigen können. Zudem könnte ein Anreiz geschaffen werden, Häuser in Zukunft in weniger bedrohten Gebieten zu bauen. Da Versicherungsbeiträge in Risikogebieten teurer sind als in seltener betroffenen Bereichen, würden möglicherweise mehr Personen in weniger gefährdeten Gebieten bauen, um Geld zu sparen.

Als Vorbild für die Pflichtversicherung könnten andere europäische Länder, wie Frankreich und Spanien, dienen. Dort sind die Versicherer über einen staatlichen Rückversicherer abgesichert. Um Personen in Risikogebieten zu entlasten, wurden dort außerdem Einheitsprämien vereinbart. In Frankreich zahlt beispielsweise jeder Hauseigentümer zwölf Prozent des Beitrags seiner Wohngebäude- oder Hausratversicherung für den Elementarschutz.

Das duale System der Schweiz hat sich ebenso bewährt. Dieses besteht aus privaten sowie öffentlich-rechtlichen Versicherern und ist kantonsabhängig. In 19 Kantonen müssen Gebäude verpflichtend über die öffentlich-rechtliche kantonale Gebäudeversicherung (KGV) abgesichert werden. In den restlichen sieben, sogenannten GUSTAVO-Kantonen besteht für Gebäude ein Schutz durch die private Versicherung im Rahmen des eidgenössischen Versicherungsaufsichtsgesetzes. Insgesamt kann die Schweiz dadurch eine hohe Versicherungsdichte von beinahe 100% aufweisen.
 

Argumente gegen eine Pflichtversicherung

In Deutschland wurde die Versicherungspflicht bislang noch nicht eingeführt, da sie gegen das Recht auf Vertragsfreiheit verstoßen würde. Dieses besagt, dass jeder Bürger selbst darüber entscheiden kann, welche Verträge er abschließt – darunter fallen auch Versicherungen. 

Gegen die Pflicht spricht zudem, dass der Wert von Häusern in bedrohten Gebieten – zumindest bei gleichbleibendem Prämiensystem – weiter fallen würde. Aufgrund der höheren Versicherungsbeiträge würde der Lebensunterhalt teurer werden, sodass die Nachfrage nach Gebäuden in Risikozonen sinken und deshalb entsprechende Häuser an Wert verlieren würden. 
Unabhängig von Risikozonen müssten bei einer Pflichtversicherung alle Eigentümer höhere Kosten tragen – die Wohnkosten würden steigen. Sollten Hausbesitzer höhere Versicherungsbeiträge auf ihre Mieter umlegen, würden bereits hohe Mieten weiter steigen und so viele Haushalte (noch) stärker belasten. 

Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden könnte außerdem Anreize für Maßnahmen gegen Naturkatastrophen auf kommunaler sowie Bundesebene einschränken. Die Errichtung von Präventionsmöglichkeiten, wie Abfanggräben oder Hochwasserrückhaltebecken, könnte verlangsamt werden, wenn sich Regierungen für den Schadensfall auf die Leistungen der Versicherungen verlassen würden.
 

Gegen Elementarschäden absichern

Ob Pflicht oder nicht – der Abschluss einer Elementarversicherung lohnt sich. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels wird es zu immer mehr Unwettern und damit einhergehend zu Elementarschäden kommen. Dies gilt nicht nur für Risikozonen, sondern für ganz Deutschland. Um das eigene Haus oder den Hausrat vor Naturgefahren zu sichern, ist deshalb der Abschluss einer Elementarversicherung als Baustein einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung sinnvoll. 

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