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München, 27.6.2013 | 15:09 | mtr
Die angesichts des verheerenden Hochwassers in Deutschland heiß diskutierte Pflichtversicherung gegen Flutschäden ist vom Tisch. Das geht aus einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestags hervor, die der „Passauer Neuen Presse“ vorliegt. Die geringe Versicherungsdichte solle nicht durch eine verpflichtende sondern durch freiwillige Lösungen gesteigert werden, heißt es in dem Papier. Bereits im Zuge der Flut aus dem Jahr 2002 war eine Zwangsversicherung diskutiert worden - seitdem existieren auch verfassungsrechtliche Bedenken.
Unwetter wie "Kay" oder "Lambert" haben auch 2023 Schäden an Häusern verursacht. Das Ergreifen von Präventionsmaßnahmen kann bereits vor Eintreten eines Unwetters Schäden vorbeugen.
Niedrige Außentemperaturen können gefrorene Rohre und Leitungen zur Folge haben. Ohne eine entsprechende Versicherung kann das insbesondere für Hausbesitzer teuer werden.
Der Gesamtverband der Versicherer hat seine Halbjahresbilanz zu Schäden durch Naturgefahren des Jahres 2023 veröffentlicht. Die Schadenshöhe ist leicht unterdurchschnittlich.