Posttraumatische Belastungsstörung kann Berufskrankheit sein
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern eine Berufskrankheit sein kann.
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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern eine Berufskrankheit sein kann.
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