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Rentenerhöhung: Die meisten Rentner erhalten erst am 31.7. mehr Geld

München, 1.7.2024 | 16:50 | mst

Zum 1. Juli ist eine Erhöhung der gesetzlichen Rente in Kraft getreten. Doch bei den meisten Ruheständlern wird das Rentenplus erst am Monatsende auf dem Konto landen. Auch einige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können sich über einen Zuschlag freuen.

Ältere Männer in einer TennishalleZwei ältere Männer in einer Tennishalle: Rentner können sich über eine Rentenerhöhung zum 1. Juli freuen.
Die gesetzliche Rente ist zum 1. Juli um 4,57 Prozent erhöht worden. Um diesen Prozentsatz ist der Rentenwert angestiegen, mit dem die Rentenansprüche berechnet werden. Der Rentenwert ist von 37,60 Euro auf 39,32 Euro für einen Rentenpunkt gestiegen. Das Arbeitsministerium hatte die Erhöhung im März beschlossen, im Juni hatte sie auch der Bundesrat abgesegnet.
 
Allerdings haben zum Monatswechsel nur einige der insgesamt rund 21 Millionen Rentner die höhere Auszahlung erhalten. Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten Rentner, die ihre Altersrente seit dem 1. April 2004 beziehen, ihre monatlichen Bezüge jeweils rückwirkend zum Monatsende. Die meisten Rentner profitieren daher erst am 31. Juli von der Rentenerhöhung.
 
Rentner, die bereits vor April 2004 ihren Renteneintritt hatten, erhalten das Geld von der Rentenversicherung hingegen im Voraus – bei ihnen ist das Rentenplus bereits auf dem Konto gelandet.
 
Wer beispielsweise vor der Erhöhung eine Monatsrente von 1.000 Euro brutto bezog, erhält künftig 1.045,70 Euro. Von der Bruttorente werden noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgezogen.

Zuschläge für Erwerbsminderungsrente ab 1. Juli

Zum 1. Juli erhalten zudem Rentner, die zwischen 2001 bis 2018 erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, einen Zuschlag. Bei einem Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014 beträgt der pauschale Zuschlag 7,5 Prozent. Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018 seinen Renteneintritt hatte, erhält noch ein Plus von 4,5 Prozent.
 
Der Zuschlag soll eine Benachteiligung gegenüber Rentnern ausgleichen, die erst seit dem 1. Januar 2019 eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Diese konnten bereits von einer günstigeren Berechnung der sogenannten Zurechnungszeit profitieren, von der Bestandsrentner ausgenommen waren.

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