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Umlage für Netzentgelte-Befreiung der Industrie kostet 0,15 Cent
| mbu
Stromverbraucher müssen ab Januar eine neue Umlage in Höhe von 0,151 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Sie fällt damit deutlich geringer aus als erwartet. Mit der Umlage wird die Befreiung energieintensiver Industriebetriebe von den Netzentgelten finanziert.

Die Umlage für die Netzentgelte-Befreiung der Industrie belastet Verbraucher geringer als erwartet.
Grundlage ist eine Regelung in Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Sie sieht vor, dass Betriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und einer Stromnetz-Benutzungsdauer von mindestens 7.000 Stunden komplett von der Zahlung der Netzentgelte befreit sind. Die Kosten für die Befreiung - 2012 rund 440 Millionen Euro - werden durch die Umlage auf die übrigen Stromkunden verteilt: auf Privathaushalte und kleinere Gewerbebetriebe.
Ursprünglich war geplant, auch Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen mit in dieses Verfahren einzubeziehen und die Entlastungen für die Industrie rückwirkend für das Jahr 2011 in Kraft zu setzen. Dadurch wären Stromkunden wesentlich stärker belastet worden. Erwartet wurde ein Betrag von rund 0,75 Cent pro Kilowattstunde. In ihrer Festlegung der Umlage nahm die Bundesnetzagentur davon jedoch Abstand. Für die sogenannten unterbrechbaren Elektroheizungen bleibt es damit bei den bestehenden Entlastungen, die in den aktuell geltenden Netzentgelten bereits berücksichtigt sind.
Verbraucherschützer und Sozialverbände hatten die Regelung als unsozial kritisiert. Der Bund der Energieverbraucher reichte bei der EU eine Beschwerde ein, weil es sich bei der Umverteilung um eine unzulässige staatliche Beihilfe für die Wirtschaft handele. Mehrere Stromversorger kündigten eine Klage an. Die Energiewirtschaft äußerte auch massive Kritik an der kurzfristigen Einführung. Die Festlegung komme so spät, dass eine geordnete Neuberechnung der Netzentgelte und eine Berücksichtigung in den Strompreisen ab Januar unmöglich sei, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende des Energie-Branchenverbandes BDEW. Das angewendete Verfahren sei für Kunden und Energieunternehmen unzumutbar.
Ursprünglich war geplant, auch Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen mit in dieses Verfahren einzubeziehen und die Entlastungen für die Industrie rückwirkend für das Jahr 2011 in Kraft zu setzen. Dadurch wären Stromkunden wesentlich stärker belastet worden. Erwartet wurde ein Betrag von rund 0,75 Cent pro Kilowattstunde. In ihrer Festlegung der Umlage nahm die Bundesnetzagentur davon jedoch Abstand. Für die sogenannten unterbrechbaren Elektroheizungen bleibt es damit bei den bestehenden Entlastungen, die in den aktuell geltenden Netzentgelten bereits berücksichtigt sind.
Verbraucherschützer und Sozialverbände hatten die Regelung als unsozial kritisiert. Der Bund der Energieverbraucher reichte bei der EU eine Beschwerde ein, weil es sich bei der Umverteilung um eine unzulässige staatliche Beihilfe für die Wirtschaft handele. Mehrere Stromversorger kündigten eine Klage an. Die Energiewirtschaft äußerte auch massive Kritik an der kurzfristigen Einführung. Die Festlegung komme so spät, dass eine geordnete Neuberechnung der Netzentgelte und eine Berücksichtigung in den Strompreisen ab Januar unmöglich sei, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende des Energie-Branchenverbandes BDEW. Das angewendete Verfahren sei für Kunden und Energieunternehmen unzumutbar.
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