Energiepreise Immer mehr Unternehmen erhalten Vergünstigungen beim Strompreis
Immer mehr Unternehmen erhalten Vergünstigungen beim Strompreis, da sie ganz oder teilweise von Steuern und Abgaben befreit werden. Zu diesem Ergebnis kam eine Analyse des Forums für ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS).

Fabriken und andere Unternehmen mit hohem Energieverbrauch sind von vielen Abgaben und Steuern befreit.
Die taz, der die die Studie vorliegt, berichtet, dass die Ausnahmen für die Industrie bei den Energiepreisen 2016 ein Volumen von rund 17 Milliarden Euro hatten. 2005 waren es „nur“ 10,7 Milliarden Euro. Das durch die Ausnahmeregelungen für die Industrie nicht eingenommene Geld fehle entweder in der Staatskasse oder werde durch kleine Betriebe oder Privatkunden bezahlt, heißt es in dem Bericht. 2016 wurden von den 17 Milliarden Euro rund 11,5 Milliarden direkt von den übrigen Stromkunden über den Strompreis finanziert.
Steuern und Abgaben machen einen großen Teil der Energiepreise, insbesondere des Strompreises, aus. Durch insgesamt 13 Ausnahmeregeln können sich Unternehmen ab einer bestimmten Größe ganz oder teilweise von diesen befreien lassen. Allein durch die Befreiung von der EEG-Umlage konnten Unternehmen im Jahr 2016 4,2 Milliarden Euro einsparen. Zahlreiche Betriebe zahlen darüber hinaus keine Konzessionsabgabe. Sie wird von den Kommunen erhoben, damit die Energieversorgungsunternehmen öffentliche Straßen und Wege für das Verlegen und den Betrieb der Stromleitungen nutzen dürfen. Auf Konzessionsabgaben in Höhe von 3,9 Milliarden Euro verzichteten die Kommunen im Jahr 2016.
Hinzu kommen weitere Vergünstigungen, etwa bei der Stromsteuer und bei der Nutzung der Stromnetze. Zudem zahlen Unternehmen, die selbst Strom erzeugen, für diese Energie eine geringere EEG-Umlage. Einigen Betrieben werden auch kostenlose CO2-Zertifikate für den EU-Emissionshandel zugeteilt.
Energieexperten wie Julia Verlinden von den Grünen fordern, Vergünstigungen sollten nur noch Unternehmen bekommen, die „tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen und ehrgeizige Energiesparmaßnahmen nachweisen“.
Unternehmen sparten 4,2 Milliarden Euro durch Befreiung von Ökostrom-Umlage ein
Steuern und Abgaben machen einen großen Teil der Energiepreise, insbesondere des Strompreises, aus. Durch insgesamt 13 Ausnahmeregeln können sich Unternehmen ab einer bestimmten Größe ganz oder teilweise von diesen befreien lassen. Allein durch die Befreiung von der EEG-Umlage konnten Unternehmen im Jahr 2016 4,2 Milliarden Euro einsparen. Zahlreiche Betriebe zahlen darüber hinaus keine Konzessionsabgabe. Sie wird von den Kommunen erhoben, damit die Energieversorgungsunternehmen öffentliche Straßen und Wege für das Verlegen und den Betrieb der Stromleitungen nutzen dürfen. Auf Konzessionsabgaben in Höhe von 3,9 Milliarden Euro verzichteten die Kommunen im Jahr 2016.Hinzu kommen weitere Vergünstigungen, etwa bei der Stromsteuer und bei der Nutzung der Stromnetze. Zudem zahlen Unternehmen, die selbst Strom erzeugen, für diese Energie eine geringere EEG-Umlage. Einigen Betrieben werden auch kostenlose CO2-Zertifikate für den EU-Emissionshandel zugeteilt.
Zahl der begünstigten Unternehmen steigt
Die Vergünstigungen beim Strompreis wurden ursprünglich eingeführt, um energieintensive Unternehmen, etwa Stahlwerke oder Aluminiumschmelzen, international wettbewerbsfähig zu halten. Doch mittlerweile zahlen beispielsweise auch einige Futtermittelhersteller oder regionale Verkehrsbetriebe weniger Steuern und Abgaben. Die Zahl der Unternehmen, die sich befreien lassen, wächst, so die Studie. Von der EEG-Umlage beispielsweise waren 2012 rund 680 Unternehmen befreit, 2016 waren es mehr als 2.000 Firmen.Energieexperten wie Julia Verlinden von den Grünen fordern, Vergünstigungen sollten nur noch Unternehmen bekommen, die „tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen und ehrgeizige Energiesparmaßnahmen nachweisen“.
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