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Strompreis Geplante Hartz IV Erhöhung gleicht Rekordstrompreise nicht aus
| jha
Das ALG II soll 2022 erhöht werden. Doch für die Rekordstrompreise reicht das nicht aus. Die Stromkosten liegen über dem vorgesehenen Betrag.

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Arbeitslosengelds II, diese gleicht die Rekordstrompreise nicht aus.
Die Bundesregierung plant für 2022, das Arbeitslosengeld II (ALG II) zu erhöhen. Alleinstehende sollen monatlich drei Euro mehr bekommen. Insgesamt werden dann 449 Euro im Monat ausgezahlt. Gleichzeitig zahlen Hartz-IV-Empfänger*innen in der Grundversorgung aktuell im Durchschnitt 127 Euro im Jahr mehr für Strom, als das ALG II vorsieht. Die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt derzeit monatlich 38,32 Euro. Bei einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh Strom ergeben sich in der Grundversorgung monatliche Kosten in Höhe von 48,92 Euro. Damit liegen die Stromkosten 28 Prozent über dem Regelbedarf.
"Die Strompreise befinden sich seit Monaten auf Rekordniveau, darum ist die Lücke zwischen der Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger*innen nochmals größer geworden. Eine Erhöhung um drei Euro monatlich deckt das nicht annähernd, selbst wenn sie komplett zur Begleichung der Energiekosten aufgewendet würde."
Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie CHECK24
"Die Strompreise befinden sich seit Monaten auf Rekordniveau, darum ist die Lücke zwischen der Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger*innen nochmals größer geworden. Eine Erhöhung um drei Euro monatlich deckt das nicht annähernd, selbst wenn sie komplett zur Begleichung der Energiekosten aufgewendet würde."
Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie CHECK24
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