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Strommarktgesetz Wie die Regierung Versorgungssicherheit gewährleisten will

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Am Donnerstag hat die Große Koalition das sogenannte Strommarktgesetz beschlossen. Das Gesetz regelt die schrittweise Abschaltung von Braunkohlekraftwerken. Vor allem soll jedoch durch das Strommarktgesetz Versorgungssicherheit gewährleistet werden. 

Das Strommarktgesetz soll die Versorgung mit Strom sicherstellen.
Das neue Gesetz soll Versorgungssicherheit gewährleisten.
Zu diesem Zweck ist die Einführung einer Kapazitätsreserve vorgesehen. Diese soll zum Einsatz kommen, wenn das Stromangebot nicht ausreicht, um – so die Bundesregierung – „einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen“. Die Reserve soll laut Gesetz „technologieneutral“ sein und wettbewerblich ausgeschrieben werden.

Schon ab diesem Jahr werden acht Braunkohlekraftwerke schrittweise abgeschaltet. Allerdings werden sie zunächst vorläufig stillgelegt, damit sie als befristete Reserve zur Verfügung stehen. Erst danach werden die Anlagen endgültig stillgelegt. Für die Sicherheitsbereitschaft sowie auch für die Stilllegung sieht das Strommarktgesetz eine Vergütung für die Kraftwerksbetreiber vor.

Darüber hinaus dürfen die Übertragungsnetzbetreiber in Zukunft selbst Anlagen errichten, falls das Versorgungssystem mit Strom wirklich gefährdet ist. Diese Anlagen werden Netzstabilitätsanlagen genannt.

Hintergrund des Gesetzes ist der verzögerte Bau von Stromautobahnen. Die vorhandenen Netze sind oftmals überlastet, wenn viel Wind- und Solarstrom erzeugt wird. Als Folge werden die Ökostromanlagen dann abgeschaltet – es muss auf andere Kraftwerke zurückgegriffen werden, um den Energiebedarf zu decken.