Strom Vattenfall-Klage erfolgreich
| jha
Der finanzielle Ausgleich für betroffene Kraftwerksbetreiber ist unzureichend geregelt. Das Bundesverfassungsgericht gibt der Beschwerde von Vattenfall statt.

Verfassungsrichter stärken Vattenfall den Rücken.
Der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Ausgleich für geschädigte Kraftwerksbetreiber muss noch einmal komplett neu geregelt werden. Die Gesetzesänderung von 2018 sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschieden die Karlsruher Richter nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall. Von ursprünglich 17 Kernkraftwerken sind heute nur noch sechs in Betrieb. Sie sollen bis spätestens Ende 2022 vom Netz gehen und gehören den Konzernen EnBW, E.ON und RWE. Wegen des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kernkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen. Bis spätestens Ende 2022 müssen alle Kraftwerke zu festen Terminen vom Netz genommen werden. Der schwedische Konzern musste 2011 die Kernkraftwerke in Krümmel und Brunsbüttel endgültig abschalten. Doch dem Energieversorger standen noch bestimmte Mengen an Strom zu, die er in Deutschland erzeugen darf. Diese Rechte kann Vattenfall nach eigenen Angaben nur zu sehr schlechten Bedingungen an andere Atomkonzerne weitergeben. Für die entgangenen Gewinne erwartet das Unternehmen einen Ausgleich in Millionenhöhe. Die Branche hat darüber hinaus mit Investitionen argumentiert, die mit dem Atomausstieg sinnlos geworden seien. Wegen des Atomausstiegs ist zudem eine Klage von Vattenfall beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) eingereicht worden. Bei dieser handelt es sich um Forderungen von mehreren Milliarden Euro wegen der dauerhaften Stilllegung von Krümmel und Brunsbüttel.
"Wir werden das Urteil gründlich analysieren und zügig eine Gesetzesregelung auf den Weg bringen, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird."
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD)
"Wir werden das Urteil gründlich analysieren und zügig eine Gesetzesregelung auf den Weg bringen, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird."
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD)
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