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Solarausbau Bundesregierung will bald Habeck's "Solarpaket 1" verabschieden
| mag
Die Ampel-Koalition plant, noch im Juli das Gesetzespaket "Solarpaket 1" von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zu beschließen. Ziel ist es, den Solarausbau zu beschleunigen und Deutschland bis 2035 treibhausgasneutral im Stromsektor zu machen. Das Gesetz umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung der Solarenergie und Vereinfachung der Nutzung von Solaranlagen.
![Bundesregierung beschließt 'Solarpaket 1': Förderung des Solarausbaus für eine nachhaltige Zukunft Freifläche solarmodule](http://www.check24.de/files/p/2023/7/3/c/18847-solarmodule-freiflache.jpg)
Bundesregierung beschließt 'Solarpaket 1': Förderung des Solarausbaus für eine nachhaltige Zukunft
Die deutsche Bundesregierung plant, noch im Juli das Gesetzespaket "Solarpaket 1" von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zu beschließen. Damit soll der Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigt werden, um das Ziel der treibhausgasneutralen Stromversorgung bis 2035 zu erreichen. Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, um den Ausbau von Solaranlagen zu erleichtern und die Nutzung von Solarenergie in verschiedenen Bereichen zu fördern.
Zu den geplanten Maßnahmen gehört der verstärkte Ausbau von Freiflächenanlagen, um größere Solaranlagen zu errichten. Zudem soll der Einbau von Photovoltaik auf Dächern erleichtert werden, indem beispielsweise neue Vergütungsformen und unentgeltliche Abnahmemöglichkeiten eingeführt werden. Auch die Installation von Solarmodulen auf Balkonen, sogenannten Balkonkraftwerken, soll künftig vereinfacht werden. Statt einer Meldung beim Netzbetreiber soll nur noch eine Meldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein.
Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Vereinfachung von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung. Gebäude sollen bürokratiearm mit Solarstrom beliefert werden können. Dazu sollen Grundstückseigentümer künftig verpflichtet sein, Leitungen und Einrichtungen für den Anschluss von Solaranlagen zu dulden. Zudem sollen die Strafen bei technischen Defekten verringert werden, um den Ersatz alter Anlagen durch neue und leistungsfähigere (Repowering) zu ermöglichen.
Das "Solarpaket 1" zielt auch darauf ab, die Akzeptanz für Solarenergie zu stärken und die Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherzustellen. Die Lieferketten sollen gesichert und eine wettbewerbsfähige, europäische Produktion von Solaranlagen gefördert werden. Gleichzeitig sollen Fachkräfte im Bereich der Solarenergie gesichert und die Technologieentwicklung vorangetrieben werden. Laut Habecks Sprecherin ist das Ziel, bis 2030 eine installierte Fotovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt zu erreichen. Der jährliche Ausbau müsse dafür von derzeit rund 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt verdreifacht werden.
Der Gesetzentwurf betont, dass der beschleunigte Solarausbau keine grundlegende Erhöhung der Haushaltsausgaben mit sich bringt. Es sind sowohl kostensteigernde als auch kostensenkende Maßnahmen vorgesehen. Insgesamt wird erwartet, dass das Gesetz "leicht kostensenkend wirken kann". Mit dem "Solarpaket 1" sollen bestehende Regelungen klarer und gerechter gefasst sowie Bürokratie abgebaut werden.
Zudem strebt die Bundesregierung an, dass die Hälfte der neuen Solaranlagen in den kommenden Jahren auf Dächern und die andere Hälfte auf Freiflächen gebaut werden. Durch den beschleunigten Ausbau der Solarenergie und die Förderung von Technologieentwicklungen soll Deutschland seine Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien schneller erreichen und einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten.
Zu den geplanten Maßnahmen gehört der verstärkte Ausbau von Freiflächenanlagen, um größere Solaranlagen zu errichten. Zudem soll der Einbau von Photovoltaik auf Dächern erleichtert werden, indem beispielsweise neue Vergütungsformen und unentgeltliche Abnahmemöglichkeiten eingeführt werden. Auch die Installation von Solarmodulen auf Balkonen, sogenannten Balkonkraftwerken, soll künftig vereinfacht werden. Statt einer Meldung beim Netzbetreiber soll nur noch eine Meldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein.
Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Vereinfachung von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung. Gebäude sollen bürokratiearm mit Solarstrom beliefert werden können. Dazu sollen Grundstückseigentümer künftig verpflichtet sein, Leitungen und Einrichtungen für den Anschluss von Solaranlagen zu dulden. Zudem sollen die Strafen bei technischen Defekten verringert werden, um den Ersatz alter Anlagen durch neue und leistungsfähigere (Repowering) zu ermöglichen.
Das "Solarpaket 1" zielt auch darauf ab, die Akzeptanz für Solarenergie zu stärken und die Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherzustellen. Die Lieferketten sollen gesichert und eine wettbewerbsfähige, europäische Produktion von Solaranlagen gefördert werden. Gleichzeitig sollen Fachkräfte im Bereich der Solarenergie gesichert und die Technologieentwicklung vorangetrieben werden. Laut Habecks Sprecherin ist das Ziel, bis 2030 eine installierte Fotovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt zu erreichen. Der jährliche Ausbau müsse dafür von derzeit rund 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt verdreifacht werden.
Der Gesetzentwurf betont, dass der beschleunigte Solarausbau keine grundlegende Erhöhung der Haushaltsausgaben mit sich bringt. Es sind sowohl kostensteigernde als auch kostensenkende Maßnahmen vorgesehen. Insgesamt wird erwartet, dass das Gesetz "leicht kostensenkend wirken kann". Mit dem "Solarpaket 1" sollen bestehende Regelungen klarer und gerechter gefasst sowie Bürokratie abgebaut werden.
Zudem strebt die Bundesregierung an, dass die Hälfte der neuen Solaranlagen in den kommenden Jahren auf Dächern und die andere Hälfte auf Freiflächen gebaut werden. Durch den beschleunigten Ausbau der Solarenergie und die Förderung von Technologieentwicklungen soll Deutschland seine Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien schneller erreichen und einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten.
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