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Smart Meter: Wirtschaftsministerium legt neue Eckpunkte vor
| rar
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Montag einen neuen Eckpunkteplan für die flächendeckende Einführung von Smart Metern vorgelegt. Spätestens 2021 sollen die intelligenten Stromzähler demnach ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden (kWh) verpflichtend eingebaut werden. Noch vor der Sommerpause will das Ministerium dem Kabinett ein entsprechendes Verordnungspaket vorlegen – dadurch sollen verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Smart Meter flächendeckend in Haushalten mit niedrigerem Verbrauch einzuführen, ist zunächst nicht geplant.

Herkömmliche Stromzähler haben noch nicht ausgedient: Smart-Meter-Pflicht erst ab Verbrauch von 6.000 kWh pro Jahr.
Damit bleiben Privathaushalte auch weiterhin größtenteils ausgenommen - der typische Jahresverbrauch einer vierköpfigen Familie liegt bei etwa 5.000 kWh. Dem Ministerium zufolge würden die Kosten den eigentlichen Nutzen übersteigen, sollten die Geräte in Wohnungen oder Häusern mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh eingebaut werden.
Auch kleinere Stromerzeuger, deren Anlage weniger als sieben Kilowatt Strom im Jahr erzeugen, sollen die intelligenten Messsysteme aus Kostengründen ebenfalls nicht einbauen müssen. Zudem legt das Ministerium mit dem neuen Verordnungspaket auch Wert auf Datensicherheit und -schutz. Die Vorgaben basieren auf den bereits vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erarbeiteten Schutzprofilen und technischen Richtlinien.
Die intelligenten Messsysteme und Stromzähler sollen künftig ein Baustein für die weitere Marktintegration erneuerbarer Energien sein, sagte Staatssekretär Rainer Baake (Grüne) in der Mitteilung des Ministeriums. Angebot und Nachfrage von Strom sollen mithilfe der Smart Meter besser aufeinander abgestimmt werden können. Bislang war der bundesweit flächendeckende Einbau an fehlenden Regelungen zu Datenschutz und -sicherheit sowie an den zu hohen Kosten gescheitert.
Auch kleinere Stromerzeuger, deren Anlage weniger als sieben Kilowatt Strom im Jahr erzeugen, sollen die intelligenten Messsysteme aus Kostengründen ebenfalls nicht einbauen müssen. Zudem legt das Ministerium mit dem neuen Verordnungspaket auch Wert auf Datensicherheit und -schutz. Die Vorgaben basieren auf den bereits vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erarbeiteten Schutzprofilen und technischen Richtlinien.
Die intelligenten Messsysteme und Stromzähler sollen künftig ein Baustein für die weitere Marktintegration erneuerbarer Energien sein, sagte Staatssekretär Rainer Baake (Grüne) in der Mitteilung des Ministeriums. Angebot und Nachfrage von Strom sollen mithilfe der Smart Meter besser aufeinander abgestimmt werden können. Bislang war der bundesweit flächendeckende Einbau an fehlenden Regelungen zu Datenschutz und -sicherheit sowie an den zu hohen Kosten gescheitert.
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