Smart Meter Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet
Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Spätestens bis 2032 sollen alle mechanischen Ferrariszähler durch elektronische Zähler ersetzt werden. Außerdem werden Millionen Haushalte mittels intelligenter Messsysteme mit den Stromerzeugern vernetzt.

Entscheidung für Smart Meter liegt nicht beim Verbraucher
Nach dem neuen Gesetz liegt die Entscheidung allerdings nicht beim Verbraucher, sondern beim Messstellenbetreiber. Selbst kleine Haushalte, die weniger als 2.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, könnten mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Die Verbraucher hätten keine Veto-Möglichkeit beim Einbau von Smart Metern, erklärte Thomas Engelke, Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegenüber Golem.de. „Das Gesetz kommt also einer Zwangsdigitalisierung von Millionen von Haushalten in Deutschland gleich.“ Es sei äußerst fraglich, ob die Kosten für den Einbau und Betrieb tatsächlich durch geringere Stromverbrauchskosten kompensiert werden können, so Engelke weiter.
Zu hohe Kosten für Verbraucher?
Dies kritisierte auch die Opposition, die gegen das Gesetz stimmte. Zwar wird die Digitalisierung der Energiewende auch von Linken und Grünen grundsätzlich befürwortet. Der flächendeckende Einbau von Smart Metern für große Stromkunden sei überfällig, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Oliver Krischer Golem.de. Der Einsatz intelligenter Zähler sei wichtig für die Energiewende. Allerdings stünden Kosten und Nutzen für Verbraucher – gerade für Privathaushalte – vielfach in keinem Verhältnis, kritisiert Krischer. Stattdessen fordern die Grünen mehr finanzielle Anreize, die Verbraucher dazu anregen sollen, mehr Energie zu sparen. Denn „intelligente Messsysteme alleine sparen noch keine Energie", mahnt Krischer.Für Besitzer von Solaranlagen wird es noch teurer
Kritisiert wird auch, dass die Messstellenbetreiber nicht für Kosten aufkommen, die entstehen, falls für die Installation des Messsystems beim Kunden der Zählerplatz umgebaut werden muss, also beispielsweise ein neuer Zählerschrank eingebaut werden muss, wenn der vorhandene zu klein ist. Besitzt der Verbraucher eine Solaranlage wird es noch einmal teurer, da er für diese eine Steuerbox benötigt, befürchten Verbraucherschützer. Die Kosten könnten pro Anlage bis zu 1.000 Euro betragen und diese muss der Anschlussnehmer, also der Hauseigentümer bezahlen. Möglicherweise werden sie dann auf die Mieter umgelegt.Weitere Nachrichten über Strom




