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Offshore-Netzanbindung: Aigner blockiert neue Haftungsregelung
| rar
Eine schnelle Anbindung von Offshore-Windparks an das deutsche Stromnetz steht erneut auf der Kippe: Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, will Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) den neuen Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes blockieren. Dieser sieht neue Haftungsregelungen vor, die es den Netzbetreibern erlauben, einen Großteil von Schadenersatzansprüchen bei verspäteter Netzanbindung auf die Endkunden abzuwälzen. Verbraucher sollten nicht für die Kosten aufkommen, so Aigner.

Verbraucherministerin Aigner übt Kritik am neuen Gesetzentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz. Foto: Guido Bergmann / Bundesregierung
Die Ministerin fordert eine Überarbeitung des Entwurfs - in einer Stellungnahme des Ministeriums heißt es, er bedürfe einer weiteren Prüfung. Es sei nicht hinnehmbar, dass Haftungspflichten der Netzbetreiber „fast vollständig und faktisch ohne jede Begrenzung in unbekanntem Ausmaß von der Gesellschaft und konkret von den Stromverbrauchern übernommen" werden müssten.
Die Netzbetreiber sollen dem Entwurf zufolge nur dann Schadensersatz für die Verzögerung bei der Netzanbindung zahlen, wenn sie diese vorsätzlich verursacht haben. Für grobe Fahrlässigkeit müssten sie lediglich einen Teil der Entschädigungssumme selbst tragen. Der Rest soll über einen Aufschlag auf den Strompreis finanziert - und damit auf Endverbraucher umgelegt - werden. Mit der Blockadehaltung gefährdet Aigner den weiteren Ausbau der Windenergie, da die Haftungsregelung für Investoren weiter unklar bleibt.
Erst am Freitag hatte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) vermeldet, sich mit seinem niederländischen Amtskollegen über die Finanzierungsfrage der Netzanbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee geeinigt zu haben. Demnach gestattet die niederländische Regierung den Einstieg privater Investoren beim staatlichen Netzbetreiber Tennet. Dieser ist für die Netzanbindung der Windparks in der Nordsee verantwortlich. Im Gegenzug hatte Rösler zugesichert, die Haftung bei Verzögerungen des Netzanschlusses gesetzlich neu zu regeln. Ein erster Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes war Mitte August bekannt gegeben worden.
Die Netzbetreiber sollen dem Entwurf zufolge nur dann Schadensersatz für die Verzögerung bei der Netzanbindung zahlen, wenn sie diese vorsätzlich verursacht haben. Für grobe Fahrlässigkeit müssten sie lediglich einen Teil der Entschädigungssumme selbst tragen. Der Rest soll über einen Aufschlag auf den Strompreis finanziert - und damit auf Endverbraucher umgelegt - werden. Mit der Blockadehaltung gefährdet Aigner den weiteren Ausbau der Windenergie, da die Haftungsregelung für Investoren weiter unklar bleibt.
Erst am Freitag hatte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) vermeldet, sich mit seinem niederländischen Amtskollegen über die Finanzierungsfrage der Netzanbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee geeinigt zu haben. Demnach gestattet die niederländische Regierung den Einstieg privater Investoren beim staatlichen Netzbetreiber Tennet. Dieser ist für die Netzanbindung der Windparks in der Nordsee verantwortlich. Im Gegenzug hatte Rösler zugesichert, die Haftung bei Verzögerungen des Netzanschlusses gesetzlich neu zu regeln. Ein erster Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes war Mitte August bekannt gegeben worden.
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