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Ökostrom vom Dach Experten fordern Nachbesserungen bei Mieterstrom

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Vermieter sollen künftig Förderungen erhalten, wenn sie ihre Mieter mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgen. Ein Expertenausschuss fordert nun jedoch zahlreiche Nachbesserungen beim entsprechenden Gesetzesentwurf. 

Solarstrom vom eigenen Dach bald auch für Mieter
Mieter sollen künftig Solarstrom vom eigenen Dach beziehen können.
Auch wer zur Miete wohnt, soll künftig die Möglichkeit haben, Strom vom eigenen Dach zu beziehen. Vermieter sollen einen Zuschuss erhalten, wenn sie an einem Gebäude eine Photovoltaikanlage errichten und den Strom direkt an die Mieter des Hauses liefern, so sieht es der Gesetzesentwurf zur Förderung von Mieterstrom vor. Je nach Größe der Solaranlage und abhängig vom bundesweiten Photovoltaikausbau soll die Zulage für die Vermieter zwischen 2,75 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde betragen. Der Strom, den die Mieter nicht verbrauchen, soll gegen eine Vergütung ins Netz eingespeist werden.
 

Nur wenige profitieren vom Mieterstromgesetz

Nun muss der Gesetzesentwurf jedoch in wesentlichen Teilen überarbeitet werden, berichtet das Portal Klimaretter.info. Zu diesem Schluss kamen Experten bei der Anhörung im zuständigen Bundesausschuss für Wirtschaft und Energie am gestrigen Mittwoch.
Ein Problem ist laut Maren Petersen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dass nur ein kleiner Teil der Mieter vom Gesetz profitieren kann, alle anderen müssen dafür mehr bezahlen. „Es wird dabei nicht bedacht, dass die Netzentgelte für den Großteil der Verbraucher steigen werden“, so Petersen am Mittwoch. Wenn der Strom direkt vom Dach kommt, werden die öffentlichen Netze nicht genutzt und somit auch keine Netzentgelte fällig. Doch der Ausbau der Netze muss trotzdem weitergehen. Die Folge seien Mehrkosten für die übrigen Verbraucher, warnt Petersen.


Energiewende in homöopathischen Dosen

Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund führte außerdem an, dass es ein Widerrufsrecht für Mieter geben müsse. Sie müssten die Gewährleistung haben, dass der Vermieter sie nicht in den Vertrag zwingen kann. Ein weiterer Kritikpunkt ist laut dem Juristen Hartmut Gaßner, der ebenfalls im Ausschuss saß, dass sich die Förderung auf Wohngebäude beschränke. Das ist „Energiewende in homöopathischen Dosen“, so Gaßner. Er fordert, dass beispielsweise auch die Betreiber von Schwimmhallen oder Supermärkten Fördergelder erhalten sollten. Kritisch sieht Gaßner auch, dass sich das Mieterstromgesetz nur auf jeweils das Gebäude bezieht, auf dem sich die Solaranlage befindet. Besser wäre es laut dem Juristen, das Gesetz auf „räumlich zusammengehörige Gebäude auszweiten. 
 

Förderung soll so schnell wie möglich kommen

Dennoch sind sich alle Experten einig, dass die Mieterstromförderung möglich rasch eingeführt werden muss. Sie sei ein guter Weg, um die Energiewende auch in die Städte zu holen. Mieterstromprojekte gehören zur sogenannten Bürgerenergie. Im CHECK24 Ratgeber Bürgerenergie erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten einer lokalen und nachhaltigen Energieversorgung.

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