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Beihilfeverfahren: EU nimmt Netzentgeltbefreiung für Industrie ins Visier
| rar
Deutschland steht Ärger mit der Europäischen Union ins Haus: Die EU-Kommission hält die Netzentgeltbefreiung stromintensiver Industrieunternehmen für unzulässig und eröffnet am Mittwoch ein entsprechendes Beihilfeverfahren. Das berichtete das Handelsblatt am Dienstag unter Berufung auf Regierungskreise. Dem Bericht zufolge könnte die deutsche Regelung gegen Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen. Dieser untersagt staatliche Beihilfen und Maßnahmen, die den Wettbewerb verzerren. Kommt die Kommission zu einem positiven Ergebnis, müssten die bislang befreiten Unternehmen die Netzentgelte einem Bericht des Magazins Focus zufolge nachträglich doch noch zahlen.

Die Netzentgeltbefreiung für die stromintensive Industrie könnte eine unerlaubte staatliche Beihilfe sein.
Die Bundesregierung hatte die Stromnetzentgeltverordnung im August 2011 geändert: Stromintensive Unternehmen können sich seitdem von der Zahlung der Abgabe befreien lassen. Sie müssen nachweisen, dass sie pro Jahr mehr als zehn Gigawattstunden Strom in mindestens 7.000 Arbeitsstunden verbrauchen. Seit 2012 werden die daraus resultierenden Einnahmeausfälle der Netzbetreiber auf alle übrigen Stromverbraucher umgelegt.
Laut Handelsblatt summiert sich der Betrag, den die Unternehmen durch die Befreiung sparen, allein in diesem Jahr voraussichtlich auf 300 Millionen Euro. Vor der Gesetzesänderung mussten die Betriebe immerhin 20 Prozent der vollen Netzentgelte zahlen, wenn sie unter die Begünstigungsregelung fielen. Damals wurden die Netzkosten nicht bundesweit auf alle anderen Stromverbraucher verteilt.
Medienberichten vom Mittwoch zufolge befasst sich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Netzentgeltbefreiung für die stromintensive Industrie. Kläger sind fünf regionale und überregionale Netzbetreiber, die in der Netzentgeltbefreiung einen Verstoß gegen europäisches Recht sehen. Unter den Klägern sind auch drei der großen Übertragungsnetzbetreiber: TenneTSO, TransnetBW und Amprion. Die Richter sollen entscheiden, ob der Regelung eine ordnungsgemäße gesetzliche Grundlage fehlt und sie gegen europäisches Recht verstößt. Eine vollständige Befreiung sei nicht sachgerecht, weil sie die Unternehmen bestraft, die Energiesparmaßnahmen ergreifen, so die Kläger. Zudem werde der Wettbewerb verzerrt, weil die nicht-befreiten Unternehmen das volle Netzentgelt zahlen müssen.
Laut Handelsblatt summiert sich der Betrag, den die Unternehmen durch die Befreiung sparen, allein in diesem Jahr voraussichtlich auf 300 Millionen Euro. Vor der Gesetzesänderung mussten die Betriebe immerhin 20 Prozent der vollen Netzentgelte zahlen, wenn sie unter die Begünstigungsregelung fielen. Damals wurden die Netzkosten nicht bundesweit auf alle anderen Stromverbraucher verteilt.
Medienberichten vom Mittwoch zufolge befasst sich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Netzentgeltbefreiung für die stromintensive Industrie. Kläger sind fünf regionale und überregionale Netzbetreiber, die in der Netzentgeltbefreiung einen Verstoß gegen europäisches Recht sehen. Unter den Klägern sind auch drei der großen Übertragungsnetzbetreiber: TenneTSO, TransnetBW und Amprion. Die Richter sollen entscheiden, ob der Regelung eine ordnungsgemäße gesetzliche Grundlage fehlt und sie gegen europäisches Recht verstößt. Eine vollständige Befreiung sei nicht sachgerecht, weil sie die Unternehmen bestraft, die Energiesparmaßnahmen ergreifen, so die Kläger. Zudem werde der Wettbewerb verzerrt, weil die nicht-befreiten Unternehmen das volle Netzentgelt zahlen müssen.
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