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Netzbetreiber: Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz
| rar
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) fordert mehr Transparenz von den Netzbetreibern bei der Preisgestaltung. Die Kosten von jährlich rund 18 Milliarden Euro könnten für Stromkunden nach Meinung der Verbraucherschützer deutlich niedriger sein, wie sie am Montag mitteilten. Bislang blieben die tatsächlichen Kosten für die Netzbetreiber unter Verschluss, kritisiert der Verband.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wünscht sich mehr Transparenz bei den Netzentgelten.
Vor allem moniert der Vzbv die Höhe der Eigenkapitalrendite für die Netzbetreiber. Angesichts des nahezu risikolosen Geschäfts und der derzeit niedrigen Zinsen sei dieser Wert deutlich überzogen, kritisiert Klaus Müller, Vorstand des Vzbv.
Des Weiteren stören sich die Verbraucherschützer an der zersplitterten Netzstruktur, die von 900 Verteilnetzbetreibern verwaltet wird. Hier gebe es deutliches Potenzial, um effizienter und kostengünstiger zu sein – etwa, wenn sich einige Betreiber zu regionalen Einheiten mit einer gemeinsamen Betriebsführung zusammenschlössen, erklärt der Vzbv.
Auch die Regulierung der Netzentgelte ist nach Meinung des Verbands nicht transparent genug. Lediglich die Höhe der genehmigten Netzentgelte gelangt an die Öffentlichkeit. Die Regulierung der Bundesnetzagentur begrenze zwar die Preisgestaltung der Netzbetreiber – doch auch hier fehle der notwendige Einblick in die Art der Regulierung. Bereits seit 2005 soll die Bundesnetzagentur Stromkunden vor Monopolpreisen schützen, indem sie den Netzbetreibern Erlösobergrenzen vorgibt – so will es die Anreizregulierungsverordnung. Auf Basis der Erlösgrenzen werden die Netznutzungsentgelte berechnet, welche Stromkunden mit der Rechnung bezahlen.
Des Weiteren stören sich die Verbraucherschützer an der zersplitterten Netzstruktur, die von 900 Verteilnetzbetreibern verwaltet wird. Hier gebe es deutliches Potenzial, um effizienter und kostengünstiger zu sein – etwa, wenn sich einige Betreiber zu regionalen Einheiten mit einer gemeinsamen Betriebsführung zusammenschlössen, erklärt der Vzbv.
Auch die Regulierung der Netzentgelte ist nach Meinung des Verbands nicht transparent genug. Lediglich die Höhe der genehmigten Netzentgelte gelangt an die Öffentlichkeit. Die Regulierung der Bundesnetzagentur begrenze zwar die Preisgestaltung der Netzbetreiber – doch auch hier fehle der notwendige Einblick in die Art der Regulierung. Bereits seit 2005 soll die Bundesnetzagentur Stromkunden vor Monopolpreisen schützen, indem sie den Netzbetreibern Erlösobergrenzen vorgibt – so will es die Anreizregulierungsverordnung. Auf Basis der Erlösgrenzen werden die Netznutzungsentgelte berechnet, welche Stromkunden mit der Rechnung bezahlen.
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