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Kohlekraftwerk Datteln 4: E.ON erleidet Niederlage vor Gericht

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Es ist ein Etappensieg für die Umweltschutzorganisation BUND und eine Niederlage für den Energiekonzern E.ON: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gab einer Klage des Verbandes statt und kippte damit einen Vorbescheid, den die Bezirksregierung Münster für das bereits weitgehend fertige Kraftwerk Datteln 4 im Kreis Recklinghausen erlassen hatte. Um den Bau der Anlage tobt seit Jahren ein erbitterter Streit.

Urteil: Das Oberverwaltungsgericht Münster kippte den Vorbescheid für das Kohlekraftwerk Datteln 4.
Urteil: Das Oberverwaltungsgericht Münster kippte den Vorbescheid für das Kohlekraftwerk Datteln 4.
Das Gericht bewertete den 2007 von der Bezirksregierung Münster ausgestellten Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb des Kraftwerks als rechtswidrig. Das Urteil müsse aber nicht das endgültige Aus für das Kraftwerk bedeuten, so die Richter laut der Zeitung "Welt", da erforderliche planungsrechtliche Grundlagen wie ein Bebauungsplan noch geschaffen werden könnten. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Den ursprünglich geltenden Bebauungsplan hatte das OVG bereits 2009 für ungültig erklärt.

Der BUND-Geschäftsleiter in Nordrhein-Westfalen, Dirk Jansen, nannte das Urteil einen "weiteren Sargnagel" für Datteln 4. E.ON solle die Konsequenzen ziehen und die "Kraftwerksleiche nicht länger künstlich am Leben erhalten". Der Richterspruch hat allerdings noch keine unmittelbaren Folgen für den Energiekonzern, da die Genehmigungen für einzelne Bauabschnitte nicht damit zusammenhängen. E.ON will die Arbeiten an den Hauptkomponenten des Kraftwerks fortsetzen, wie die "Welt" unter Berufung auf einen Sprecher des Unternehmens schreibt. Zudem kündigte der Konzern eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision an.

Datteln 4 sollte drei alte Kohleblöcke ersetzen, deren Genehmigungen Ende 2012 auslaufen und die rund ein Fünftel des in Deutschland benötigten Bahnstroms liefern. Es sollte ursprünglich 2011 in Betrieb gehen und mit einer Leistung von über 1.000 Megawatt die Größenordnung eines Atomkraftwerkes erreichen. Das 2007 begonnene Projekt steht jedoch bei Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und Anwohnern massiv in der Kritik und ist Gegenstand mehrerer juristischer Auseinandersetzungen. Die Gegner befürchten unter anderem eine Zunahme klimaschädlicher Emissionen. E.ON verweist dagegen auf den höheren Wirkungsgrad der neuen Anlage und die dadurch gesteigerte Energieeffizienz.