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EEG-Anlagen sollen fixe Einspeiseleistung garantieren

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Eine Klausel im Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und der SPD soll Betreibern von Ökostrom-Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) künftig eine garantierte Menge an eingespeister elektrischer Energie vorschreiben. Wie Medien am Freitag berichteten, soll diese zuvor festgelegte Einspeiseleistung einen Beitrag zur Versorgungssicherheit der erneuerbaren Energien leisten, in dem die Erzeugungsleistung kalkulierbar wäre. Diese Bestimmung sei jedoch noch nicht beschlossen.

Ein Hochspannungsmast mit Stromleitung hinter blauem Himmel
Betreiber von Ökostrom-Erzeugungsanlagen sollen eine fixe Menge an elektrischer Energie im Voraus garantieren.
Bleibt die Regelung Bestandteil des Koalitionsvertrages, könnte es insbesondere für Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen als wetterabhängige Erzeuger teuer werden: Da sie die genaue Wetterentwicklung nicht voraussehen können, können sie schwerlich einen garantierten Grundlastanteil festlegen. Erreichen sie die Quote nicht, müssten die Betreiber die nicht-erreichten Mengen bei Erzeugern konventioneller Energie zukaufen.

Betreiber von Kohle- oder Gaskraftwerke profitieren in dem Fall von der Absicherungspflicht für EEG-Strom. Wie die Wochenzeitung Die Zeit berichtet, soll die entsprechende Passage im Entwurf des Koalitionsvertrages auch auf Drängen von RWE-Chef Peter Terium und E.ON-Geschäftsführer Johannes Teyssen aufgenommen worden sein. Den Konzernen macht unter anderem derzeit zu schaffen, dass aufgrund des Einspeisevorrangs der erneuerbaren Energien die konventionellen Kraftwerke zunehmend unrentabler werden.

Darüber hinaus verhandelt die Arbeitsgemeinschaft Energie im Rahmen der Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD auch über das weitere Vorgehen bei der Energiewende. Bislang konnten nur wenige Ergebnisse erzielt werden. Jedoch sollen Betreiber von Offshore-Windparks von verbesserten Förderbedingungen profitieren: Die Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde wurde um zwei Jahre verlängert. Bislang war sie bis 2017 beschränkt. Diese Regelung wird den Strompreis nach Meinung von Verbraucherschützern künftig  weiter in die Höhe treiben. Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband befürchtet für Privathaushalte jährliche Zusatzkosten von bis zu 75 Euro, wie er dem Energie-Portal Bizzenergytoday.com bereits am Mittwoch sagte.