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Netzkosten: Stromintensive Industrie soll wieder mehr zahlen
| rar
Energieintensive Stromverbraucher sollen künftig stärker an den Netzkosten beteiligt werden. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, hat sich das Kabinett am Mittwoch auf dieses Vorgehen geeinigt. Hierfür soll im Zuge einer Novelle der Stromnetzentgeltverordnung ein gestaffeltes besonderes Netzentgelt für die Industrie eingeführt werden. Wie Medien berichteten, hat das Kabinett einen vorherigen Beschluss um die Einwände des Bundesrats ergänzt. Je nach Verbrauch müssten die Betriebe dann anteilig die Netzkosten zahlen - eine Totalbefreiung für die Großverbraucher wie aktuell soll es künftig nicht mehr geben.

Auch stromintensive Unternehmen sollen sich an den Netzkosten beteiligen, so ein aktueller Kabinettsbeschluss.
Dadurch müssten private und mittelständische Stromverbraucher die kompletten Netzkosten nicht mehr allein schultern. Zwar sei die Erleichterung für den einzelnen Stromkunden kaum spürbar, so Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Thomson Reuters. Mit der Novelle sollen jedoch die Bedenken der EU-Kommission wegen einer eventuellen staatlichen Beihilfe zerstreut werden.
Europas Wettbewerbshüter hatten bereits im März dieses Jahres angekündigt, die Netzentgeltbefreiung für stromintensive Betriebe überprüfen zu wollen. Dabei sollte untersucht werden, ob die deutsche Befreiungsregelung gegen EU-Recht verstößt. Die EU-Kommission vermutet, dass den Unternehmen dadurch ein unerlaubter Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz aus den restlichen Mitgliedsstaaten verschafft wird.
Neben den Netzentgelten hat die EU-Kommission auch die Rabattregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Visier: Stromintensive Unternehmen müssen aktuell lediglich eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Hierfür müssen sie nachweisen, dass sie jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen und die Kosten mehr als 14 Prozent des jährlichen Bruttoumsatzes betragen. Privathaushalte und Mittelständler hingegen müssen die volle Umlage von derzeit 5,28 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Verbraucherschützer argumentieren immer wieder, dass die Umlage deutlich niedriger ausfallen könnte, wenn die Industrierabatte stärker beschränkt oder gänzlich abgeschafft würden.
Europas Wettbewerbshüter hatten bereits im März dieses Jahres angekündigt, die Netzentgeltbefreiung für stromintensive Betriebe überprüfen zu wollen. Dabei sollte untersucht werden, ob die deutsche Befreiungsregelung gegen EU-Recht verstößt. Die EU-Kommission vermutet, dass den Unternehmen dadurch ein unerlaubter Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz aus den restlichen Mitgliedsstaaten verschafft wird.
Neben den Netzentgelten hat die EU-Kommission auch die Rabattregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Visier: Stromintensive Unternehmen müssen aktuell lediglich eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Hierfür müssen sie nachweisen, dass sie jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen und die Kosten mehr als 14 Prozent des jährlichen Bruttoumsatzes betragen. Privathaushalte und Mittelständler hingegen müssen die volle Umlage von derzeit 5,28 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Verbraucherschützer argumentieren immer wieder, dass die Umlage deutlich niedriger ausfallen könnte, wenn die Industrierabatte stärker beschränkt oder gänzlich abgeschafft würden.
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