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Neues Gesetz: Händler sollen Elektrogeräte zurücknehmen

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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will Händler gesetzlich dazu verpflichten, alte Elektrogeräte zurückzunehmen und zu entsorgen. Medienberichten zufolge soll ein entsprechender Entwurf bereits am Mittwoch im Bundeskabinett diskutiert werden. Die geplante Regelung soll dazu beitragen, dass Verbraucher ihre Altgeräte nicht länger einfach in der Restmülltonne werfen und Rohstoffe  effektiver wiederverwertet werden können.

Gesetzesbuch
Ein neues Gesetz will Händler verpflichten, alte Elektrogeräte zurückzunehmen.
Laut den Berichten würde damit eine seit einem Jahr existierende EU-Richtlinie umgesetzt werden, wonach Fachhändler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern jederzeit kleine Elektrogeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern zurücknehmen müssen. Kunden sind dabei nicht verpflichtet, gleichzeitig ein entsprechendes Neugerät zu kaufen. Großgeräte wie etwa Fernseher, Wasch- oder Spülmaschinen müssen Händler hingegen nur entgegennehmen, wenn ein neuer Apparat gekauft wird. Wo Verbraucher das alte Elektrogerät gekauft haben, ist dabei unerheblich.

Der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft (BDE) schätzt, dass jedes Jahr knapp eine halbe Million Elektromüll illegal exportiert oder im Haushalt gelagert wird. Allein 120.000 Tonnen Elektroschrott wird demnach aus Bequemlichkeit im Hausmüll entsorgt – obwohl es verboten ist. Die Option, kaputte Geräte in nahegelegenen Einkaufshäusern zurückgeben zu können, soll dem entgegenwirken und die Fahrt zum Recyclinghof ersetzen.

BDE-Geschäftsführer Andreas Bruckschen befürwortet den Gesetzesentwurf und fordert zusätzlich eine Extrabestimmung für die Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem in Mobiltelefonen verbaut sind. Durch fachgerechtes Recycling könne Lithium als Rohstoff wiederverwertet werden, was Umweltschädigungen vorbeuge. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, kritisiert indes die 400-Quatratmeter-Regelung, da nur wenige Einzelhändler über derart große Verkaufsflächen verfügen. Auch Online-Händler kritisieren das Gesetz, da es auch Überlegungen gibt, sie zur Rücknahme zu verpflichten. Sie befürchten für diesen Fall logistische Schwierigkeiten und mangelnden Lagerplatz.