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EEG-Reform: Gabriel will deutsche Industrie weiterhin entlasten

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Der deutsche Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will an der finanziellen Entlastung deutscher Industriebetriebe bei der EEG-Umlage festhalten. Medienberichten zufolge warnte er die EU-Kommission, dass die Unternehmen finanziell gefährdet wären, wenn sie die volle Ökostrom-Umlage zahlen müssten. Anlässlich des laufenden Beihilfeverfahrens gegen die deutschen Rabatte bei der EEG-Umlage verhandelt der Minister aktuell in Brüssel über alternative Lösungen.
 

Solarmodule vor einem Windpark.
Gabriel will die Eigenstromerzeugung künftig nicht mehr von der EEG-Umlage ausklammern.
Die deutsche Industrie trage einen großen Teil zur industriellen Wertschöpfung innerhalb der EU bei. Alle Umlage-Rabatte für deutsche Unternehmen zu streichen, würde daher auch die europäische Wirtschaftskraft schwächen. Deshalb würde im Hinblick auf die im Mai anstehende Europawahl mit Sprengstoff handeln, wer mit den Belastungen der deutschen Industrie nicht besonders sensibel umgehe.  In dem Fall müsse damit gerechnet werden, dass einem die Europawahl um die Ohren fliege so der Wirtschaftsminister.

Die Standpunkte von Deutschland und der EU-Kommission liegen nach wie vor weit auseinander. Auch EU-Energiekommissar Günther Oettinger schaltete sich jetzt in die Diskussion ein: Die Kommission sei nicht das Problem, sagte Oettinger. Würde die stromintensive Industrie stärker an der EEG-Umlage beteiligt, könnte die Umlage generell gesenkt werden. Das würde privaten Stromhaushalten ebenso zugutekommen wie den kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ebenfalls die volle Umlagehöhe von aktuell 6,24 Cent pro Kilowattstunde zahlen müssen.

Auch Gabriel will die EEG-Umlage senken. Im Zuge der geplanten EEG-Reform will er jedoch jene Unternehmen stärker beteiligen, die derzeit für ihren benötigten Strom gar keine Umlage zahlen, da sie ihn in eigenen Anlagen erzeugen. Trotz erster Proteste von betroffenen Unternehmen, will Gabriel an diesem „Energie-Soli“ festhalten: Dieser sei rechtlich einwandfrei.