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FlexStrom muss Preiserhöhung künftig deutlicher ankündigen
| tei
Die meisten der in Deutschland verfügbaren Energieversorger haben ihre Preise erhöht. Das ist auch legitim, solange die Preiserhöhungen explizit angekündigt und den Kunden mitgeteilt werden. Der Stromanbieter FlexStrom ist deshalb in die Kritik geraten.

Stromanbieter müssen ihren Kunden jede Preiserhöhung mit einem offiziellen Brief ankündigen.
Viele Stromanbieter begründen ihre aktuellen Preiserhöhungen mit der höheren Umlage für erneuerbare Energien. Diese erscheinen oft wenig gerechtfertigt, sind jedoch legitim, wenn das betreffende Unternehmen die geplanten Erhöhungen seinen Kunden offen, nachvollziehbar und vor allem schriftlich mitteilt. Der Kunde hat im Fall einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen, die er für einen Anbieterwechsel nutzen kann.
Der Stromanbieter FlexStrom, der allgemein als einer der günstigsten in Deutschland zählt, ist nun genau aus diesem Grund in die Kritik geraten. Auch FlexStrom erhöhte die Strompreise, hatte dies seinen Kunden allerdings nicht in einem offiziellen Brief mitgeteilt, sondern in Form eines Flyers. Zahlreiche Kunden nahmen daher an, es handle sich um eine Postwurfsendung bzw. Werbung und nahmen die Information über die Preiserhöhung gar nicht wahr.
Folglich machten viele Kunden von FlexStrom aus Unwissenheit von ihrem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch. Das sei unzulässig, urteilte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Unternehmen musste in Konsequenz eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und sich dazu verpflichten, eventuelle Preiserhöhungen künftig auf anderem Wege zu übermitteln.
Der Stromanbieter FlexStrom, der allgemein als einer der günstigsten in Deutschland zählt, ist nun genau aus diesem Grund in die Kritik geraten. Auch FlexStrom erhöhte die Strompreise, hatte dies seinen Kunden allerdings nicht in einem offiziellen Brief mitgeteilt, sondern in Form eines Flyers. Zahlreiche Kunden nahmen daher an, es handle sich um eine Postwurfsendung bzw. Werbung und nahmen die Information über die Preiserhöhung gar nicht wahr.
Folglich machten viele Kunden von FlexStrom aus Unwissenheit von ihrem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch. Das sei unzulässig, urteilte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Unternehmen musste in Konsequenz eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und sich dazu verpflichten, eventuelle Preiserhöhungen künftig auf anderem Wege zu übermitteln.
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