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EU-Kommission erlässt neue Leitlinien für Ökostrom-Subventionen
| rar
Die EU-Kommission hat neue Regeln für die Subventionierung von Ökostrom aufgestellt. Wie verschiedene Medien am Mittwoch berichteten, können den neuen „Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umweltschutz und für Energie“ zufolge insgesamt 68 Industrie-Branchen weitestgehend von der Zahlung der Ökostrom-Förderung befreit werden. Sie müssen maximal 15 Prozent der jeweils in den einzelnen Mitgliedsländern festgelegten Umlagehöhe zahlen.

Silberstreif am Horizont: Die Industrie muss sich künftig etwas stärker an der Ökostrom-Förderung beteiligen.
Laut EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sollen die neuen Leitlinien sicherstellen, dass die europäischen Energie- und Klimaziele erreicht werden, ohne die Steuerzahler finanziell zu stark zu belasten und den europäischen Binnenmarkt zu verzerren. Der Nachrichtenagentur Reuters zufolge soll das aktuelle Beihilfesystem ab 2017 schrittweise durch ein Ausschreibungsverfahren ersetzt werden, bei dem Einspeisetarife die derzeit fixe Vergütung pro Kilowattstunde ersetzen.
Gemessen an der aktuellen EEG-Umlage von 6,24 Cent pro Kilowattstunde, müssten die begünstigten Konzerne also maximal knapp einen Cent für die Ökostromförderung abführen, sobald die neue Regelung greift. Medienberichten zufolge zahlen Firmen mit sehr hohem Verbrauch derzeit lediglich 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Wie hoch der Rabatt auf die EEG-Umlage ausfällt, hängt aktuell sowohl vom jährlichen Stromverbrauch als auch vom Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung ab. Nach den neuen Regelungen der EU-Kommission würden daher einige Unternehmen zwar weiterhin unter die Ausnahmen fallen, müssten jedoch einen etwas höheren Anteil der EEG-Umlage zahlen.
Deutsche Privathaushalte werden durch die neue Vorgaben aus Brüssel allerdings kaum entlastet: Sie zahlen nach wie vor die Differenz zu den eigentlich benötigten Einnahmen, da die Industrie-Ausnahmen bei der Kalkulation der EEG-Umlage für das Folgejahr berücksichtigt werden. Wie die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag berichtete, schätzt das Ökoinstitut in Berlin die Mehrkosten für die nicht-begünstigten Stromverbraucher auf insgesamt rund drei Milliarden Euro.
Gemessen an der aktuellen EEG-Umlage von 6,24 Cent pro Kilowattstunde, müssten die begünstigten Konzerne also maximal knapp einen Cent für die Ökostromförderung abführen, sobald die neue Regelung greift. Medienberichten zufolge zahlen Firmen mit sehr hohem Verbrauch derzeit lediglich 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Wie hoch der Rabatt auf die EEG-Umlage ausfällt, hängt aktuell sowohl vom jährlichen Stromverbrauch als auch vom Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung ab. Nach den neuen Regelungen der EU-Kommission würden daher einige Unternehmen zwar weiterhin unter die Ausnahmen fallen, müssten jedoch einen etwas höheren Anteil der EEG-Umlage zahlen.
Deutsche Privathaushalte werden durch die neue Vorgaben aus Brüssel allerdings kaum entlastet: Sie zahlen nach wie vor die Differenz zu den eigentlich benötigten Einnahmen, da die Industrie-Ausnahmen bei der Kalkulation der EEG-Umlage für das Folgejahr berücksichtigt werden. Wie die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag berichtete, schätzt das Ökoinstitut in Berlin die Mehrkosten für die nicht-begünstigten Stromverbraucher auf insgesamt rund drei Milliarden Euro.
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