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EU-Kommission: 20 Offshore-Windparks dürfen gefördert werden

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Die EU-Kommission gestattet Deutschland, den Bau von insgesamt 20 Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee zu fördern. Wie die Europäische Kommission am Donnerstag mitteilte, verzerre die Subventionierung nicht den Wettbewerb im Binnenmarkt. Zudem würden damit die Energie- und Umweltziele der EU unterstützt. Die EU-Kommission untersagt staatliche Beihilfen, sofern sie nicht gesondert erlaubt werden.
 

Drei Flaggen mit dem Symbol der Europäischen Union wehen im Wind.
Die EU-Kommission erlaubt die staatliche Förderung für den Neubau von 20 Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee.
Aus diesem Grund hatte die deutsche Bundesregierung die geplante Förderung der Offshore-Windparks angemeldet. Nach der gesonderten Prüfung aller 20 Projekte wurde nun durch die Kommission festgestellt, dass die Beihilfen „auf das Maß beschränkt sind, das für die Verwirklichung der Investition erforderlich ist“, heißt es in der Mitteilung.

Insgesamt dürfen die 17 Windparks in der Nord- und drei Anlagen in der Ostsee mit rund 29,3 Milliarden Euro gefördert werden. Spätestens bis Ende 2019 sollen die geförderten Windparks jährlich rund 28 Terrawattstunden Strom erzeugen. Das entspreche in etwa 13 Prozent des im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie aufgeführten Szenarios für erneuerbare Energien in Deutschland im Jahr 2020, teilte die EU-Kommission weiter mit.

Es handelt sich dabei auch um Bauprojekte der vier großen Energiekonzerne EnBW, Eon, RWE und Vattenfall. In der derzeit finanziell schwierigen Lage auf dem Energiemarkt können die Konzerne damit auf die Förderkosten bauen – was sich auch direkt in den Aktienkursen bemerkbar gemacht hat, wie verschiedene Medien am Donnerstag berichteten: Die Aktien von RWE und Eon stiegen nach der Mitteilung der EU-Kommission um bis zu 1,5 Prozent.