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EEG: EU-Kommission eröffnet vorerst kein Beihilfeverfahren

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Entgegen anderslautender Medienberichte vom Wochenende, wird die EU-Kommission vorerst kein Beihilfeverfahren gegen Deutschland anstrengen: EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia vermutet in dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwar einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht, die Entscheidung über ein Beihilfeverfahren werde jedoch nicht mehr vor der Sommerpause fallen. Das sagte ein Sprecher der Kommission, wie verschiedene Medien berichten. Spiegel Online hatte am Wochenende berichtet, dass die EU-Kommission bereits am Mittwoch ein entsprechendes Verfahren eröffnen würde. Im Fokus der EU-Wettbewerbshüter: das EEG und deren besondere Ausgleichsregelungen.

Justitia-Statue mit Waage
Die EU-Kommission eröffnet vorerst kein Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen des EEG und seinen Regelungen.
Einige deutsche Unternehmen werden bevorteilt, indem sie eine geringere Ökostrom-Umlage zahlen müssen. Stuft die Kommission das EEG im Herbst als unerlaubte staatliche Beihilfe ein, droht den begünstigten Unternehmen eine hohe Rückzahlung. Brüssel will damit sowohl die künftige Übervorteilung verhindern als auch die vergangene rückgängig machen, berichtete die Süddeutsche Zeitung am Montag. Energieintensive Betriebe sollen an den Kosten der Energiewende und dem Aufbau erneuerbarer Energiequellen künftig wieder stärker beteiligt werden.

In diesem Jahr zahlen rund 1.691 Unternehmen lediglich eine reduzierte Umlage. Erst kürzlich gab das Bundesamt für Wirtschaftskontrolle außerdem bekannt, dass bis zum Stichtag für das kommende Jahr 2014 insgesamt 2.367 stromintensive Unternehmen die besonderen Ausgleichsregelungen beantragt haben. Schätzungen der SZ zufolge könnten sich die möglichen Rückzahlungen auf mehrere Milliarden Euro belaufen.

In Berlin gibt sich die Regierung indes gelassen. Das Bundesumweltministerium geht laut SZ-Bericht bislang nicht davon aus, dass die Rabatte bei der EEG-Umlage eine unerlaubte Beihilfe darstellen. Auch die Bundesregierung sei überzeugt, dass die Förderung der erneuerbaren Energien nach EU-Recht zulässig ist. Die Industrie-Rabatte bei der EEG-Umlage sind auch Verbraucherschützern schon seit längerem ein Dorn im Auge. Da nicht begünstigte Unternehmen und Privathaushalte für die Einnahmenlücke aufkommen müssen, zahlen sie deutlich mehr, als es ohne die Industrie-Rabatte notwendig wäre.