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Klage abgewiesen EON erhält keinen Schadenersatz für stillgelegte Atomkraftwerke

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EON erhält für das vorübergehende Abschalten zweier Atomkraftwerke nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima keinen Schadenersatz. Das Landgericht Hannover hat eine Klage des Energieriesen abgewiesen.

EON Chef Johannes Teyssen
EON-Chef Johannes Teyssen vor dem Urteil: "Ich erwarte Gerechtigkeit." Foto: EON S.E.
EON hatte für die vorübergehende Betriebseinstellung der Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser von Bayern, Niedersachsen und dem Bund, der das Moratorium beschlossen hatte, insgesamt 380 Millionen Euro gefordert. Nach der Katastrophe von Fukushima wurden im März 2011 sieben deutsche Atomkraftwerke heruntergefahren, damit deren Sicherheit überprüft werden konnte. Kurz darauf wurde der endgültige Atomausstieg bis Ende des Jahres 2022 beschlossen.

Der Vorsitzende Richter Martin Schulz begründete das Urteil damit, dass sich EON 2011 nicht gegen das Moratorium gewehrt habe. Möglich wäre eine Anfechtungsklage gewesen. Wer jedoch nicht klage, könne nicht nachträglich Schadenersatz verlangen, so Schulz. EON hat nun einen Monat lang die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Eine Klage von EnBW wurde im Februar aus ähnlichen Gründen abgewiesen. Dagegen hatte RWE mit einer Klage Erfolg. Der Essener Energiekonzern hatte jedoch bereits frühzeitig Einspruch gegen die Abschaltung seiner Atommeiler erhoben. Erst der Erfolg der RWE-Klage ließ EON und EnBW nachziehen. Doch selbst RWE wurde vom zuständigen Gericht eine deutlich niedrigere Schadenersatzsumme zugesprochen, als der Konzern verlangt hatte.

Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) begrüßte das Urteil. Sie sagte, die Entscheidung des Gerichts sei eine Bestätigung des gesamtgesellschaftlichen Konsens über den Atomausstieg. Der Schutz der Bevölkerung habe immer oberste Priorität, so die Ministerin weiter. Es gebe bis zum letzten Tag keinen Sicherheitsrabatt.

EON, RWE und Vattenfall haben auch gegen den endgültigen Atomausstieg geklagt und fordern Schadenersatz in Milliardenhöhe. Hier steht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch aus.