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Smart Meter Einbaupflicht für Smart Meter gerichtlich gestoppt

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Laut des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster sind die Smart Meter, die aktuell im Umlauf sind, nicht rechtskonform und sollen daher nicht eingebaut werden.

Smart Meter Einbaupflicht gestoppt
Smart Meter oder auch intelligente Stromzähler genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Die smarten Stromzähler sollen die Zählerstände automatisch an die jeweiligen Stromanbieter übermitteln. Auch der Stromverbrauch soll transparenter ausgewertet und überwacht werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende sollen bis 2032 alle analogen Stromzähler ausgetauscht sein. Dafür ist eine Lizenzierung der intelligenten Stromzähler durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) notwendig. Das OVG ist zu dem Schluss gelangt, dass eine Verfügung des BSI, die die Grundlage für die Smart Meter Pflicht ist, rechtswidrig sei und hat die Vollziehung der Allgemeinverfügung gestoppt. Die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme würden nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen seien nicht korrekt zertifiziert.
 

Smart Meter, die bereits verbaut wurden, müssen nicht ausgetauscht werden

Es dürfen nun vorübergehen auch andere Messsysteme eingebaut werden. Wichtig hierbei: Bereits verbaute Smart Meter müssen nicht ausgetauscht werden.