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EEG: Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt weniger als geplant
| rar
Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird weniger sinken als gesetzlich vorgesehen. Wie die Bundesnetzagentur am vergangenen Mittwoch mitteilte, wird der Zuschuss für neu in Betrieb genommene Solaranlagen zwischen Januar und März monatlich um jeweils 0,25 Prozent pro Kilowattstunde reduziert. Dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zufolge müsste die Subvention eigentlich monatlich um ein halbes Prozent je Kilowattstunde fallen. Ausschlaggebend dafür ist der schwache Zubau im Photovoltaik-Bereich im vergangenen Jahr, der unter dem gesetzlich festgelegten Korridor an neu installierten Erzeugungsanlagen blieb.

Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt Anfang 2015 weniger als gesetzlich vorgesehen.
Insgesamt wurden zwischen Januar und November 2014 zusätzliche Solaranlagen mit einer Leistung von 1.953 Megawatt installiert. Dieser Wert lag bis dahin 43 Prozent unter dem des Vorjahres. Gefördert werden pro Jahr neue Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von insgesamt bis zu 2.600 MW im Jahr - der dort erzeugte und ins Netz eingespeiste Solarstrom wird gesetzlich garantiert vergütet. Darüber hinaus installierte Anlagen sollen in dem Jahr keine Vergütung für ihren Strom mehr erhalten.
Der Vergütungssatz für eingespeisten Ökostrom soll dem Gesetzgeber zufolge solange sukzessive abgesenkt werden, bis die klimafreundlich erzeugte Energie marktfähig ist und ohne Subventionen auskommt. Wie hoch die Einspeisevergütungen für Neuanlagen ausfallen, wird monatlich durch die Bundesnetzagentur gemäß den Regelungen des EEG festgelegt. Sobald die Zubaugrenze erreicht ist, wird der Zuschuss entsprechend stärker gekürzt.
Für ihre Berechnung ermittelt die Bundesnetzagentur sowohl die Zahl der neu installieren Anlagen der vergangenen zwölf Monate als auch aktuell die der vergangenen ein bis drei Monate. So liegen für die Kürzungen von Januar bis März 2015 zusätzlich die Zahlen aus November und Dezember 2014 zugrunde.
Der Vergütungssatz für eingespeisten Ökostrom soll dem Gesetzgeber zufolge solange sukzessive abgesenkt werden, bis die klimafreundlich erzeugte Energie marktfähig ist und ohne Subventionen auskommt. Wie hoch die Einspeisevergütungen für Neuanlagen ausfallen, wird monatlich durch die Bundesnetzagentur gemäß den Regelungen des EEG festgelegt. Sobald die Zubaugrenze erreicht ist, wird der Zuschuss entsprechend stärker gekürzt.
Für ihre Berechnung ermittelt die Bundesnetzagentur sowohl die Zahl der neu installieren Anlagen der vergangenen zwölf Monate als auch aktuell die der vergangenen ein bis drei Monate. So liegen für die Kürzungen von Januar bis März 2015 zusätzlich die Zahlen aus November und Dezember 2014 zugrunde.
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