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EEG-Umlage: Entlastungen für Firmen ändern sich

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Zum ersten März tritt eine neue EEG-Regelung zur Kostenentlastung für Unternehmen in Kraft. Während sich die Reduzierung der EEG-Umlage bisher auf den tatsächlichen Stromverbrauch der Firmen bezog, wird nun eine Pauschale verrechnet, die sich aus dem Durchschnittsverbrauch energieintensiver Unternehmen ergibt.

Bei der UN-Klimakonferenz in Paris will man sich auf ein neues Klimaabkommen einigen.
EEG-Umlage: Weniger Entlastung für energieintensive Unternehmen
Die Berechnung besondere Ausgleichsregelung für Unternehmen, die der Kostenreduzierung dienen sollte, entsprach nicht dem geltenden EU-Recht und musste deshalb abgeändert werden. Laut Bundesregierung erfolge die Berechnung nun auf einer objektiveren Basis. Mit der alten Regelung wurden demnach Firmen bevorzugt, die etwa durch veraltete Technik einen sehr hohen Energieverbrauch vorwiesen.

Mit der neuen Pauschale werden nun die Großverbraucher weniger entlastet. Unternehmen mit neuer Technik und geringem Stromverbrauch hingegen können sich über eine stärkere Entlastung freuen. So soll die Verwendung energieeffizienter Technik gefördert werden. Die betroffenen Unternehmen können sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über den für dieses Jahr geltenden durchschnittlichen Strompreis informieren.