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EEG: Deutschland klagt vorm EuGH gegen die EU-Kommission
| rar
Die deutsche Bundesregierung klagt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die EU-Kommission, weil diese die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach einem Beihilfeverfahren im vergangenen Jahr zwar genehmigt, jedoch als staatliche Beihilfe eingestuft hat. Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel Online am Dienstag berichtete, stimmt die Bundesregierung dieser Annahme nicht zu und möchte diese seit einigen Jahren bestehende Grundsatzfrage abschließend klären lassen.
Keine Beihilfe: Deutschland klagt wegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorm EuGH gegen die EU-Kommission,
Laut Bundesregierung handele es sich beim EEG nicht um eine Beihilfe, da die Förderung der erneuerbaren Energien nicht durch den Bundeshaushalt geht. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Umlage durch die vier großen Übertragungsnetzbetreibern Amprion, 50Hertz, TransnetBW und TenneTSO direkt von den Stromanbietern erhoben wird. Auch Ausgaben, wie beispielsweise die Einspeisevergütung für Ökostrom-Erzeuger, werden direkt durch die großen Netzbetreiber abgewickelt.
Die EU-Kommission hingegen hat die deutsche Förderung der erneuerbaren Energien als staatliche Beihilfe eingestuft, heißt es bei Spiegel Online weiter. Dadurch könnte Brüssel der Bundesregierung jedoch Vorgaben bei der gesetzlichen Ausgestaltung machen. Diese Kontrolle würde nach Ansicht der deutschen Regierung Rechtsunsicherheit und längere Gesetzgebungsverfahren mit sich bringen.
Im November vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission im Zuge des Beihilfeverfahrens gegen Deutschland auch die EEG-Umlage – rückwirkend für 2012 und 2013 – abgesegnet. Auch die Rabatte für stromintensive Industrieunternehmen dürfen weiterhin gewährt werden. Um einem kompletten Verbot von EEG-Rabatten für stromintensive Unternehmen entgegenzuwirken, hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Sommer 2014 mehrfach mit dem damaligen EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia verhandelt, wie verschiedene Medien berichteten.
Die EU-Kommission hingegen hat die deutsche Förderung der erneuerbaren Energien als staatliche Beihilfe eingestuft, heißt es bei Spiegel Online weiter. Dadurch könnte Brüssel der Bundesregierung jedoch Vorgaben bei der gesetzlichen Ausgestaltung machen. Diese Kontrolle würde nach Ansicht der deutschen Regierung Rechtsunsicherheit und längere Gesetzgebungsverfahren mit sich bringen.
Im November vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission im Zuge des Beihilfeverfahrens gegen Deutschland auch die EEG-Umlage – rückwirkend für 2012 und 2013 – abgesegnet. Auch die Rabatte für stromintensive Industrieunternehmen dürfen weiterhin gewährt werden. Um einem kompletten Verbot von EEG-Rabatten für stromintensive Unternehmen entgegenzuwirken, hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Sommer 2014 mehrfach mit dem damaligen EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia verhandelt, wie verschiedene Medien berichteten.
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