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Erste Offshore-Ausschreibung beendet Bundesnetzagentur: Neue Offshore-Windparks ohne EEG-Vergütung

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Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung für die Vergütung neuer Offshore-Windparks beendet. Die Zuschläge erhalten vier Anlagen in der Nordsee: Eine wird von EnBW betrieben, die anderen vom dänischen Energiekonzern Dong Energy. Nur eine wird künftig gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert.
 

Mehr Ökostrom, weniger CO2
Neue Offshore-Windparks: Bundesnetzagentur beendet erste Ausschreibung.
Die größte der vier Anlagen mit einer geplanten Leistung von 900 Megawatt (MW) ist der EnBW-Offshore-Windpark „He Dreiht“. Die übrigen drei Projekte von Dong Energy sind etwas kleiner: „OWP West“ (240 MW), „Borkum Riffgrund West 2“ (240 MW) und „Gode Wind 3“ (110 MW). Sie sollen in den kommenden acht Jahren in Betrieb gehen.
 

Keine Einspeisevergütung für drei der vier Anlagen

Das Ziel war, das Ausschreibungsvolumen von insgesamt 1.550 MW an geplanter Leistung einzuhalten oder zu unterbieten sowie den Netzanschluss gewährleisten zu können. Mit einer Gesamtleistung von 1.490 MW liegen die nun begünstigten Anlagen noch darunter. Zudem kommen drei der vier Projekte ohne eine finanzielle Förderung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus.
 

Homann: Potenzial für niedrigere Stromkosten

Mit insgesamt 0,44 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für die in der ersten Ausschreibung begünstigten Offshore-Windparks liege „der durchschnittliche gewichtete Zuschlagswert weit unterhalb der Erwartungen“, freut sich Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotentiale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden“.  Auf diese Weise stelle die Offshore-Windenergie ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Nachdruck unter Beweis, was für den Stromverbraucher sehr erfreulich sei, erklärt Homann. Er fürchtet jedoch, dass sich dieses positive Ausschreibungsergebnis nicht so schnell wiederholen lässt.


Ökostrom--Ausbau per Ausschreibung

Erst seit Anfang dieses Jahres unterliegt der Ökostrom-Ausbau der Ausschreibungspflicht. Alle neu geplanten Erzeugungsanlagen für Ökostrom müssen sich seither quasi um die Genehmigung bewerben. Die Anlagen mit dem niedrigsten Angebot zur Vergütung innerhalb der vorgegebenen Zubau-Menge für die jeweilige Erzeugungsart erhalten dann den Zuschlag.