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Bundesnetzagentur: Kraftwerksbetreiber wollen 47 Anlagen stilllegen
| rar
Der Bundesnetzagentur liegen derzeit insgesamt 47 Anträge von Kraftwerksbetreibern vor, die ihre Anlagen stilllegen möchten. Wie verschiedene Medien am Mittwoch berichteten, wollen die Unternehmen damit verhindern, durch den Betrieb der Kohle-, Stein- und Gaskraftwerke weitere Verluste einzufahren: Die derzeit niedrigen Preise für die erzeugte Energie können die Betriebskosten nicht mehr ausgleichen. Nun muss die Netzbehörde alle Anträge prüfen – kommt sie zu dem Schluss, dass einzelne Kraftwerke für die Stabilität der Stromnetze relevant sind, kann sie die Schließung untersagen.

Die Bundesnetzagentur muss 47 Anträge auf Kraftwerksstilllegung prüfen.
Bereits im Januar dieses Jahres handelte sich der Energieversorger EnBW eine Absage ein: Der Konzern wollte damals vier Kraftwerksblöcke in Walheim und Marbach bei Ludwigsburg abschalten. Doch der für das Netzgebiet zuständige Übertragungsnetzbetreiber stufte die Anlagen als systemrelevant ein – gehen sie vom Netz, wäre dort demnach die Versorgungssicherheit gefährdet. EnBW muss das Kraftwerk nun bis 2016 weiter betreiben.
Ermöglicht wird dieser "Zwangsbetrieb" durch die im Juni des vergangenen Jahres in Kraft getretene Reservekraftwerksverordnung. Sie soll die Versorgungsstabilität im Stromnetz sicherstellen. Die Kosten für den erzwungenen Weiterbetrieb werden den Kraftwerksbetreibern dabei erstattet. Einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom Januar dieses Jahres zufolge geht EnBW dennoch juristisch gegen das Stilllegungsverbot vor. Der Konzern sieht sich in seiner unternehmerischen Freiheit beschnitten, da lediglich 70 bis 75 Prozent der entstehenden Gesamtkosten erstattet würden. Demgegenüber könnten jedoch Kraftwerke in anderen Regionen stillgelegt werden, weil diese dort nicht systemrelevant sind. Derzeit beschäftigt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Fall, ein Urteil steht jedoch noch aus.
Die Entscheidung der Düsseldorfer Richter wird allgemein als richtungsweisend betrachtet: Hiervon hängt höchstwahrscheinlich ab, ob auch weitere Kraftwerksbetreiber gerichtlich gegen ein Verbot der Netzbehörde vorgehen könnten. Insgesamt wurden laut Bericht der Stuttgarter Nachrichten bereits 16 der insgesamt 41 im Januar vorliegenden Anträge von der Bundesnetzagentur genehmigt. EnBW ist der erste Betreiber, dem die geplante Stilllegung bislang verwehrt wurde.
Ermöglicht wird dieser "Zwangsbetrieb" durch die im Juni des vergangenen Jahres in Kraft getretene Reservekraftwerksverordnung. Sie soll die Versorgungsstabilität im Stromnetz sicherstellen. Die Kosten für den erzwungenen Weiterbetrieb werden den Kraftwerksbetreibern dabei erstattet. Einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom Januar dieses Jahres zufolge geht EnBW dennoch juristisch gegen das Stilllegungsverbot vor. Der Konzern sieht sich in seiner unternehmerischen Freiheit beschnitten, da lediglich 70 bis 75 Prozent der entstehenden Gesamtkosten erstattet würden. Demgegenüber könnten jedoch Kraftwerke in anderen Regionen stillgelegt werden, weil diese dort nicht systemrelevant sind. Derzeit beschäftigt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Fall, ein Urteil steht jedoch noch aus.
Die Entscheidung der Düsseldorfer Richter wird allgemein als richtungsweisend betrachtet: Hiervon hängt höchstwahrscheinlich ab, ob auch weitere Kraftwerksbetreiber gerichtlich gegen ein Verbot der Netzbehörde vorgehen könnten. Insgesamt wurden laut Bericht der Stuttgarter Nachrichten bereits 16 der insgesamt 41 im Januar vorliegenden Anträge von der Bundesnetzagentur genehmigt. EnBW ist der erste Betreiber, dem die geplante Stilllegung bislang verwehrt wurde.
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