Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Zur Cookierichtlinie
Bundesfinanzhof: Atomkonzerne müssen weiter Brennelementesteuer zahlen
| mbu
Der Bundesfinanzhof hat den Atomkonzernen eine Abfuhr erteilt. Die Unternehmen müssen die Brennelementesteuer nach der Entscheidung der obersten deutschen Finanzrichter weiter zahlen. Ein anderslautendes Urteil des Hamburger Finanzgerichts wurde aufgehoben.

Die AKW-Betreiber müssen laut Bundesfinanzhof die Brennelementesteuer weiterhin bezahlen.
Die Hamburger Richter hatten einem Eilantrag des E.ON-Konzerns stattgegeben und den Vollzug des Steuerbescheides außer Kraft gesetzt. Der Bund musste die bereits entrichtete Brennelementesteuer an E.ON zurückzahlen. Zudem äußerte das Gericht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, das der Abgabe zugrunde liegt. Es sei fraglich, ob der Bund überhaupt die nötigen Gesetzgebungskompetenzen habe.
Der Bundesfinanzhof entschied nun, ob ein Gesetz verfassungswidrig sei, könne nicht in einem Eilverfahren, sondern nur vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Ein "vorläufiger Rechtsschutz" stehe E.ON bis zu dieser Entscheidung nicht zu. Würde der Vollzug des Steuerbescheids aufgehoben, wäre das Gesetz bereits faktisch außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung habe auch Auswirkungen auf die Verfahren anderer Konzerne, die noch am Bundesfinanzhof anhängig sind, schreibt das Gericht laut Manager Magazin in dem heute veröffentlichten Beschluss.
Damit liegt die Entscheidung über die Brennelementesteuer nun beim Bundesverfassungsgericht. Denn E.ON wird sich mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs kaum abfinden. Vorstandschef Johannes Teyssen kündigte auf der heutigen Bilanzpressekonferenz seines Unternehmens an, weiter gegen die Steuer kämpfen zu wollen. Die Brennelementesteuer war 2010 gleichzeitig mit der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke beschlossen worden. Sie wird fällig, wenn neue Brennstäbe in ein Atomkraftwerk eingesetzt werden. Das Steueraufkommen wird nach der Abschaltung von acht Meilern im März 2011 noch auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Der Bundesfinanzhof entschied nun, ob ein Gesetz verfassungswidrig sei, könne nicht in einem Eilverfahren, sondern nur vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Ein "vorläufiger Rechtsschutz" stehe E.ON bis zu dieser Entscheidung nicht zu. Würde der Vollzug des Steuerbescheids aufgehoben, wäre das Gesetz bereits faktisch außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung habe auch Auswirkungen auf die Verfahren anderer Konzerne, die noch am Bundesfinanzhof anhängig sind, schreibt das Gericht laut Manager Magazin in dem heute veröffentlichten Beschluss.
Damit liegt die Entscheidung über die Brennelementesteuer nun beim Bundesverfassungsgericht. Denn E.ON wird sich mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs kaum abfinden. Vorstandschef Johannes Teyssen kündigte auf der heutigen Bilanzpressekonferenz seines Unternehmens an, weiter gegen die Steuer kämpfen zu wollen. Die Brennelementesteuer war 2010 gleichzeitig mit der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke beschlossen worden. Sie wird fällig, wenn neue Brennstäbe in ein Atomkraftwerk eingesetzt werden. Das Steueraufkommen wird nach der Abschaltung von acht Meilern im März 2011 noch auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Weitere Nachrichten über Strom

07.03.2025 | Strompreise
Aktuelle Strompreise: So viel kostet die Kilowattstunde im März
Der durchschnittliche Strompreis in Deutschland ist leicht gesunken im Vergleich zum Vormonat. Durch einen Anbieterwechsel können Familien viel einsparen - bis zu 816 Euro im Jahr.

14.02.2025 | Energieverbrauch
Energieverbrauch in deutschen Bundesländern: Strom- und Gasverbrauch sinken weiter
Der Energieverbrauch in Deutschland ist weiter gesunken - vor allem beim Gasverbrauch, mit regionalen Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.

07.02.2025 | Strompreise
Aktuelle Strompreise Anfang Februar 2025
Anfang Februar 2025 sind die Strompreise leicht gestiegen im Vergleich zu Januar. Familien können durch einen Wechsel aus der Grundversorgung zu einem günstigeren Anbieter mehrere hundert Euro sparen.

23.01.2025 | E-Mobilität
Winterkälte senkt E-Auto-Reichweite: Bis zu 30 % Verlust
Kaltes Wetter reduziert die Reichweite von Elektroautos um bis zu ein Drittel - ein Test des norwegischen Automobilclubs zeigt, wie sehr sich die Reichweite bei verschiedenen Modellen verringert.

09.01.2025 | Strompreise
Strompreise im Januar: So viel zahlen Sie aktuell für die Kilowattstunde
Die Strompreise in Deutschland sind im Vergleich zum Vormonat leicht gestiegen. Wer den Anbieter wechselt, kann jedoch deutlich sparen - bis zu 831 Euro jährlich.