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Atomausstieg: Konzerne sollen für die Kosten haften
Im Zuge der Energiewende werden alle Atomkraftwerke bis zum Jahr 2022 stillgelegt. Die Kosten für den Atomausstieg sollen von den großen Konzernen getragen werden. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett gestern auf den Weg gebracht, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekanntgegeben hat.

Bis 2022 sollen alle AKWs stillgelegt werden. Für die Kosten haften die Konzerne.
Als „größte Abrissaktion der deutschen Nachkriegsgeschichte“ bezeichnet tagesschau.de den Atomausstieg. Der Abriss der Kraftwerke und deren Entsorgung kosten Milliarden. Der gestern verabschiedete Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass die großen Energiekonzerne für diese Kosten haften. E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall können ihre Haftungssumme auch nicht durch Firmenteilung verringern.
„Das Gesetz steht unter der Überschrift ´Eltern haften für ihre Kinder´“, hat Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärt. „Es stellt sicher, dass Muttergesellschaften für die Verbindlichkeiten ihrer Töchter für Rückbau- und Entsorgungskosten langfristig haften.“ Auch für den Fall, dass ein Kraftwerkbetreiber insolvent geht, sieht der Gesetzesentwurf die Haftung des Mutterkonzerns mit seinem gesamten Vermögen vor. So soll das Risiko für öffentliche Haushalte und damit für den Steuerzahler verringert werden.
Zudem hat das Kabinett beschlossen, eine Kommission zu bilden, die sich mit der Finanzierung des Atomausstiegs befassen wird. Die Leitung der 19-köpfigen Expertenrunde übernehmen der ehemalige Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sowie Matthias Platzeck (SPD) und Ole von Beust (CDU). Die „Kommission zur Überprüfung des Kernenergieausstiegs“ soll bis Ende Januar Empfehlungen aussprechen, wie der Atomausstieg finanziert und die Endlagerung organisiert werden kann.
„Das Gesetz steht unter der Überschrift ´Eltern haften für ihre Kinder´“, hat Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärt. „Es stellt sicher, dass Muttergesellschaften für die Verbindlichkeiten ihrer Töchter für Rückbau- und Entsorgungskosten langfristig haften.“ Auch für den Fall, dass ein Kraftwerkbetreiber insolvent geht, sieht der Gesetzesentwurf die Haftung des Mutterkonzerns mit seinem gesamten Vermögen vor. So soll das Risiko für öffentliche Haushalte und damit für den Steuerzahler verringert werden.
Neue Kommission begleitet den Atomausstieg
Zudem hat das Kabinett beschlossen, eine Kommission zu bilden, die sich mit der Finanzierung des Atomausstiegs befassen wird. Die Leitung der 19-köpfigen Expertenrunde übernehmen der ehemalige Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sowie Matthias Platzeck (SPD) und Ole von Beust (CDU). Die „Kommission zur Überprüfung des Kernenergieausstiegs“ soll bis Ende Januar Empfehlungen aussprechen, wie der Atomausstieg finanziert und die Endlagerung organisiert werden kann.Weitere Nachrichten über Strom

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