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Atomausstieg: E.ON kündigt Klage gegen Brennelementesteuer an
| mbu
E.ON will juristische Schritte gegen die Brennelementesteuer einleiten. Das Unternehmen teilte mit, bereits im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung habe man die Kernbrennstoffsteuer aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen für rechtswidrig gehalten. Ihre Beibehaltung bei deutlich reduzierten Laufzeiten werfe zusätzliche Rechtsprobleme auf.

E.ON will für den Atomausstieg nicht auch noch Brennelementesteuer zahlen und kündigte Klage an.
Die Steuer sei außerdem kontraproduktiv für die Energiewende, hieß es in der Mitteilung des Unternehmens weiter. Sie schöpfe Milliardensummen ab, die nicht mehr für Investitionen in den Umbau des Energiesystems zur Verfügung stünden. Außerdem werde E.ON durch diese Doppelbelastung im europäischen Wettbewerb unverhältnismäßig benachteiligt. Auch RWE erwägt laut Medienberichten eine Klage gegen die Kernbrennstoffsteuer. Konzernchef Jürgen Großmann sagte der Financial Times Deutschland, man halte sich alle Schritte offen.
Die Brennelementesteuer war im vergangenen Jahr im Zuge der Laufzeitverlängerung beschlossen worden. Sie wird fällig, sobald in ein Kernkraftwerk neuer Brennstoff eingesetzt wird. Das Steueraufkommen wird nach dem Ausstiegsbeschluss noch auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Im Zuge der Beratungen über die Energiewende war eine Abschaffung der Steuer diskutiert worden, wurde aber nicht umgesetzt.
Auch für den Vermögensschaden durch die kürzeren Atomlaufzeiten erwartet E.ON eine Entschädigung. Schon aus aktienrechtlichen Gründen und zum Schutz seiner über 500.000 Kleinaktionäre dürfe das Unternehmen diese nicht hinnehmen. Laut Mitteilung will E.ON zu diesem Punkt zunächst Gespräche mit der Bundesregierung führen, um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Unternehmen erkenne aber den mehrheitlichen politischen Willen zum frühen Ausstieg aus der Kernenergie an, hieß es in der Stellungnahme. E.ON ist an 13 von 17 deutschen Kernkraftwerksblöcken beteiligt beziehungsweise Eigentümer.
Die Brennelementesteuer war im vergangenen Jahr im Zuge der Laufzeitverlängerung beschlossen worden. Sie wird fällig, sobald in ein Kernkraftwerk neuer Brennstoff eingesetzt wird. Das Steueraufkommen wird nach dem Ausstiegsbeschluss noch auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Im Zuge der Beratungen über die Energiewende war eine Abschaffung der Steuer diskutiert worden, wurde aber nicht umgesetzt.
Auch für den Vermögensschaden durch die kürzeren Atomlaufzeiten erwartet E.ON eine Entschädigung. Schon aus aktienrechtlichen Gründen und zum Schutz seiner über 500.000 Kleinaktionäre dürfe das Unternehmen diese nicht hinnehmen. Laut Mitteilung will E.ON zu diesem Punkt zunächst Gespräche mit der Bundesregierung führen, um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Unternehmen erkenne aber den mehrheitlichen politischen Willen zum frühen Ausstieg aus der Kernenergie an, hieß es in der Stellungnahme. E.ON ist an 13 von 17 deutschen Kernkraftwerksblöcken beteiligt beziehungsweise Eigentümer.
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