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Atomausstieg: E.ON zieht vors Bundesverfassungsgericht
| mbu
E.ON hat wegen des Atomausstiegs eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wie das Handelsblatt berichtet, will Deutschlands größter Energiekonzern Schadenersatz in Milliardenhöhe erreichen. Das Unternehmen sieht seine Eigentumsrechte durch die Energiewende verletzt.

E.ON-AKW Isar: Der Konzern zieht wegen des Atomausstiegs vors Bundesverfassungsgericht.
Ziel der Beschwerde ist nach Angaben des Blattes jedoch nicht die Rücknahme der Energiewende. Der damit verbundene Eingriff in das vom Grundgesetz garantierte Eigentumsrecht sei jedoch aus der Sicht des Konzerns ohne entsprechende Entschädigung verfassungswidrig, zitiert der Bericht einen E.ON-Sprecher. Auch Berufs- und Gewerberechte seien dadurch verletzt worden. Konkret gehe es bei der Klage um einen hohen einstelligen Milliardenbetrag. Das Unternehmen teilte weiter mit, es sei als Aktiengesellschaft dazu verpflichtet, das Vermögen der Aktionäre zu schützen.
E.ON hatte die Verfassungsbeschwerde in den vergangenen Wochen bereits angekündigt. Zudem laufen Klagen von E.ON und RWE gegen die Brennelementesteuer. Die Konzerne konnten dabei bereits erste Erfolge verbuchen: Die Finanzgerichte Hamburg und München äußerten erhebliche Zweifel an der Abgabe und ließen die Beschwerden der Energieriesen an den Bundesfinanzhof zu. Die Hauptzollämter erstatteten die bereits gezahlte Steuer vorläufig zurück.
Der Atomausstieg war nach dem Atomunfall im japanischen Fukushima beschlossen worden. Acht alte AKWs - darunter die E.ON-Meiler Isar 1 und Unterweser - wurden sofort stillgelegt. Die übrigen neun deutschen Atomkraftwerke sollen schrittweise bis 2022 vom Netz gehen. Dadurch entgehen den Betreibern Einnahmen in Milliardenhöhe. Gleichzeitig werden Ausgaben für den kostspieligen Rückbau der Anlagen früher fällig. E.ON hat darüber hinaus auch mit Verlusten im Gasgeschäft zu kämpfen und kündigte ein massives Sparprogramm an. Bis zu 11.000 der weltweit 79.000 Jobs könnten wegfallen.
E.ON hatte die Verfassungsbeschwerde in den vergangenen Wochen bereits angekündigt. Zudem laufen Klagen von E.ON und RWE gegen die Brennelementesteuer. Die Konzerne konnten dabei bereits erste Erfolge verbuchen: Die Finanzgerichte Hamburg und München äußerten erhebliche Zweifel an der Abgabe und ließen die Beschwerden der Energieriesen an den Bundesfinanzhof zu. Die Hauptzollämter erstatteten die bereits gezahlte Steuer vorläufig zurück.
Der Atomausstieg war nach dem Atomunfall im japanischen Fukushima beschlossen worden. Acht alte AKWs - darunter die E.ON-Meiler Isar 1 und Unterweser - wurden sofort stillgelegt. Die übrigen neun deutschen Atomkraftwerke sollen schrittweise bis 2022 vom Netz gehen. Dadurch entgehen den Betreibern Einnahmen in Milliardenhöhe. Gleichzeitig werden Ausgaben für den kostspieligen Rückbau der Anlagen früher fällig. E.ON hat darüber hinaus auch mit Verlusten im Gasgeschäft zu kämpfen und kündigte ein massives Sparprogramm an. Bis zu 11.000 der weltweit 79.000 Jobs könnten wegfallen.
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