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Atomausstieg: Verfassungsklage wegen möglicher Enteignung

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Die drei Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) in Deutschland, Eon, RWE und Vattenfall, klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Atomausstieg. Die Karlsruher Richter wollen noch in diesem Jahr überprüfen, ob das Atomausstiegsgesetz von 2011 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, berichtet die Tageszeitung Die Welt am Montag in ihrer Online-Ausgabe. Die drei Energiekonzerne sehen den Atomausstieg als Enteignung an und pochen auf eine Entschädigung. Insgesamt fordern sie rund 22 Milliarden Euro.
 

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Möglicherweise war der Atomausstieg 2011 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar - das Verfassungsgericht prüft.
Die Summe errechnet sich den AKW-Betreibern zufolge aus dem finanziellen Schaden, der ihnen aufgrund des schnellen Atomausstiegs nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 bis jetzt entstanden ist. Nach Meinung der Konzerne steht ihnen eine Entschädigung aufgrund der Eigentumsgarantie im Grundgesetz zu. 

Die Bundesregierung entsendet eigens zwei Experten nach Karlsruhe. Sie sollen dem Bericht der Welt zufolge darlegen, warum die Betriebsgenehmigung für inzwischen finanziell vollständig abgeschriebene AKW nicht von der Eigentumsgarantie aus dem Grundgesetz abgedeckt ist. Auch auf den staatlichen Vertrauensschutz könnten sich die Konzerne nach Meinung der Experten nicht berufen, da der Atomausstieg grundsätzlich gesellschaftlich gewollt und daher auch ohne den Vorfall in Fukushima zu erwarten war.

Der Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Oliver Krischer, hofft, dass die Konzerne mit ihrem Vorhaben scheitern. Die Steuerzahler sollten nicht für „handwerkliche Fehler der miesen Politik der damaligen Bundesregierung“ geradestehen, sagte Krischer gegenüber der Welt.