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Atomausstieg: AKW-Betreiber fordern 15 Milliarden Euro Schadenersatz

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Die Energiekonzerne wollen wegen des Atomausstiegs hohe Schadenersatzsummen einklagen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, addieren sich die Forderungen auf bis zu 15 Milliarden Euro. Allein der E.ON-Konzern beziffert den Schaden in seiner Verfassungsbeschwerde demnach auf rund 8 Milliarden Euro.

Atomkraftwerk Grohnde: Die Energiekonzerne fordern 15 Milliarden Euro Schadenersatz für den Atomausstieg.
Atomkraftwerk Grohnde: Die Energiekonzerne fordern 15 Milliarden Euro Schadenersatz für den Atomausstieg.
Dem Bericht zufolge will das Bundesverfassungsgericht die E.ON-Beschwerde zur Stellungnahme an die Bundesregierung, den Bundestag sowie 63 weitere Institutionen, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie oder die Umweltschutzorganisation Greenpeace, verschicken. Diese hohe Zahl der Adressaten zeigt nach Einschätzung von Beobachtern, wie ernst der erste Senat des Gerichts die Beschwerden nehme. Auch die Verfassungsbeschwerde von RWE soll laut den Informationen der Zeitung noch während des laufenden Monats an denselben Empfängerkreis zugestellt werden.

Auch Vattenfall wolle sich den Klagen anschließen, heißt es in dem Bericht weiter. Damit ergebe sich laut FAZ die Forderungssumme von 15 Milliarden Euro. Bisher war nur bekannt, dass der schwedische Konzern ein Streitbeilegungsverfahren nach der internationalen Energiecharta vor einem internationalen Schiedsgericht bei der Weltbank eingeleitet hat. Die AKW-Betreiber verlangen nicht nur Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Anlagen, sondern auch eine Entschädigung für bereits getätigte Investitionen, die aufgrund des Atomausstiegs keine Gewinne mehr abwerfen.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet allerdings nicht direkt über die Schadenersatzansprüche der Atomkonzerne. Es muss lediglich prüfen, ob die Novelle des Atomgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sollten die Karlsruher Richter diese Frage verneinen, müssten die Versorger ihre Ansprüche anschließend vor einem Zivilgericht geltend machen. Daneben sind auch noch mehrere Klagen der AKW-Betreiber gegen die Brennelementesteuer anhängig, über die der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Finanzgericht entscheiden muss.