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CHECK24 Analyse: Hartz-IV-Regelsatz zu gering für Stromkosten

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Eine aktuelle Analyse von CHECK24 bestätigt: Hartz IV reicht nicht für die Deckung der Stromkosten. Obwohl das Arbeitslosengeld II zum Jahresbeginn etwas erhöht wurde, reicht der Regelsatz in keinem Bundesland aus, um die Stromrechnung zu begleichen.

Stromkosten zu hoch: Der Hartz-IV-Regelsatz reicht nicht aus.
Hartz IV reicht nicht für die Begleichung der Stromrechnung.
Besonders prekär ist die Lage in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Die Stromkosten, die in einem Singlehaushalt anfallen, übersteigen in diesen Bundesländern jeden Monat um 10,80 Euro den Betrag, der im ALG-II-Regelsatz für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen ist. Über das Jahr gesehen ergibt dies ein Defizit von fast 130 Euro. Selbst in Bremen, dem Bundesland mit der geringsten Kostenlücke, fehlen einem Singlehaushalt pro Monat 5,90 Euro für die Deckung der Stromkosten.
 

Stromanbieterwechsel oft nicht möglich

Viele Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten ihren Strom vom örtlichen Grundversorger. Die Grundversorgungstarife sind allerdings in der Regel deutlich teurer als alternative Stromtarife. Für einen Singlehaushalt lassen sich die Stromkosten bei einem Wechsel aus der Grundversorgung zu einem anderen Anbieter jährlich um rund 94 Euro reduzieren. Das Problem: Verbrauchern mit geringer Bonität ist es oft gar nicht möglich, den Anbieter zu wechseln.
 

Hartz-IV-Empfängern fehlen pro Monat im Schnitt 10 Euro für Strom

Vielen Hartz-IV-Empfängern bleibt also nichts anderes übrig, als ihren Strom vom Grundversorger zu beziehen. Die Stromkosten in der Grundversorgung betragen für einen Singlehaushalt im Schnitt 42,74 Euro. Im ALG-II-Regelsatz vorgesehen ist für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung jedoch nur ein Betrag von 33,77 Euro. Da die Stromrechnung natürlich trotzdem beglichen werden muss, müssen die Betroffenen an anderer Stelle sparen.
 

Anhebung des Regelsatzes verbessert Situation kaum

Zum 01. Januar wurde der Hartz-IV-Regelsatz leicht angehoben: Ein alleinstehender Erwachsener erhält jetzt monatlich 404 Euro, das sind 5 Euro mehr als zuvor. Aufgrund der gestiegenen Stromkosten hat sich die Situation für Empfänger von Arbeitslosengeld II durch die Regelsatz-Erhöhung jedoch kaum verbessert.