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EEG-Reform: Altmaier strebt schnelle Einigung zwischen Bund und Ländern an

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Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) drängt auf eine schnelle Einigung im Streit um die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Wie er am Donnerstag im ZDF-Morgenmagazin sagte, sollen Bund und Länder am 21. März einen endgültigen Fahrplan festlegen. So könne die Reform noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden und noch vor der Bundestagswahl im September in Kraft treten, so der Minister. Er wolle das Thema nicht im Bundestagswahlkampf zertreten lassen.

Stromkabel mit Stecker auf Euro-Geldschein
Umweltminister Altmaier möchte das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch vor der Bundestagswahl reformieren.
Vor dem am Donnerstag anstehenden Spitzengespräch zur Energiewende im Bundeskanzleramt rief Altmaier zudem die beteiligten Minister dazu auf, sich kompromissbereit zu zeigen und nicht ausschließlich eigene Interessen zu verfolgen. Zu dem von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) anberaumten Gespräch sind Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie von den Gewerkschaften eingeladen. Neben der Kanzlerin und Altmaier werden auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), sowie Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU), Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sowie die neu ernannte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) an der Gesprächsrunde teilnehmen.

Altmaier verfolgt weiterhin das Ziel, den rasanten Anstieg der Strompreise zu bremsen. Zudem soll sich die Wirtschaft nach dem Willen des Umweltministers stärker an den Kosten der Energiewende beteiligen. Konkret zielt er damit auf die energieintensiven Unternehmen ab. Er sei sich bewusst, dass die Vorschläge unbequem seien. Eine faire Lastenverteilung sei jedoch dringend notwendig, um die Strompreise konstant zu halten, so der Minister.

Als ungerecht gelten auch die Begünstigungen der stromintensiven Industrie, so der wiederholte Tenor in den Medienberichten der vergangenen Wochen: Die Unternehmen erhalten Rabatte für die EEG-Umlage und sind von den Netzkosten sogar gänzlich befreit. Letzteres Privileg könnte nun jedoch vor dem Aus stehen. Medien berichteten über ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Mittwoch, dass die Netzentgeltbefreiung für unrechtmäßig erklärt. Auch die EU-Kommission prüft seit Mittwoch, ob die Ausnahmen für Strom-Großverbraucher einen Wettbewerbsvorteil und damit eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellen.