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Agora Energiewende: Wie der Kohleausstieg aussehen könnte
Das Energiepolitik-Institut Agora Energiewende hat am Montag ein Eckpunkte-Papier zum Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung veröffentlicht. Der Vorschlag orientiert sich an dem Grundsatz, die Energiewende könne ökologisch nur erfolgreich sein, wenn sie es auch ökonomisch ist, schreiben die Autoren.

Eine der Forderungen von Agora Energiewende: Braunkohletagebaue dürfen nicht neu erschlossen werden.
Noch 2015 hatte die Kohleverstromung einen Anteil von 42 Prozent am deutschen Energiemix. Dieser Anteil müsse schrittweise reduziert worden, fordert Agora Energiewende. Notwendig sei ein langfristiges Konzept, das allen Beteiligten frühzeitig Planungssicherheit verschaffe.
Zu diesem Zweck solle baldmöglichst ein Runder Tisch einberufen werden, heißt es in dem Eckpunkte-Papier. In einem vertrauensvollen Dialogprozess sollen alle Beteiligten die Kernelemente eines Ausstiegs aus der Kohleverstromung aushandeln. Möglichst noch 2016 solle der Runde Tisch zu einem Ergebnis kommen, das sowohl von einer breiten politischen als auch gesellschaftlichen Mehrheit getragen wird.
Für die Planungssicherheit sei ein fixes Enddatum unbedingt nötig. Als mit den deutschen Klimaschutzzielen kompatibel sieht der Think Tank den Zeitrahmen zwischen 2018 und 2040 an. Damit Rechtssicherheit gewährt wird, müssten die Ausstiegspläne in Gesetzesform gefasst und mit breiter Mehrheit von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Es dürften keine Stein- und Braunkohlekraftwerke neu gebaut werden, heißt es in dem Papier weiter. Die bestehenden Kraftwerke müssten schrittweise abgeschaltet werden, wobei sich die Reihenfolge der Stilllegungen an den CO2-Vermeidungskosten orientieren solle. In der Anfangsphase sollen die jährlichen Stilllegungen auf drei Gigawatt begrenzt werden. Die nationale Politik müsse sich verpflichten, auf zusätzliche Klimaschutzregelungen für Kohlekraftwerke über den Abschaltplan hinaus zu verzichten. Das heißt, etwaige Ausnahmeregelungen sind ebenso unmöglich wie Stilllegungsprämien.
Drei weitere Punkte betreffen die Braunkohleregionen. Neue Braunkohletagebaue oder Teilabschnitte dürften nicht mehr erschlossen werden. Somit könne auf die Umsiedlung betroffener Dörfer verzichtet werden. Die Folgelasten von Braunkohletagebauen sowie die Rekultivierungs- und Nachsorgelasten nach dem Abschalten sollen durch eine Abgabe auf die künftig noch geförderte Braunkohle finanziert werden. Für die dauerhafte finanzielle Absicherung der betroffenen Regionen solle zudem ein Strukturwandelfonds eingerichtet werden, der über die gesamte Transformationsphase hinweg jährlich 250 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhält. Über die Verwendung der Mittel sollen jedoch die jeweiligen Landesregierungen entscheiden dürfen, betont Agora.
Über den gesamten Ausstiegszeitraum hinweg müsse über entsprechende Reserven Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Diese Reserven sollen technologieoffen ausgeschrieben werden, so die Experten. Nach dem Ende des Ausstiegszeitraumes solle zudem ein Teil der letzten Steinkohlekraftwerke für einen Übergangszeitraum in eine Kapazitätsreserve überführt werden. Die Bundesregierung müsse sich zudem auf EU-Ebene auf eine Stärkung des Emissionshandels einsetzen. Die im Zuge des Kohleausstiegs frei werdenden CO2-Zertifikate müssen zeitnah stillgelegt werden.
Die Bundesregierung müsse zudem der energieintensiven Industrie für den Fall, dass sich die Börsenstrompreise wider Erwarten nicht weiterhin auf niedrigem Niveau bewegen, Unterstützung zusichern, damit deren internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht belastet werde. Zudem müsse die Politik Anreize für die Verbesserung der Energieeffizienz und Fortschritte bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft insgesamt setzen, heißt es abschließend in dem Papier.
Agora Energiewende hofft nun, dass die Politik das Thema Ausstieg aus der Kohleverstromung so bald wie möglich angeht. Nur so könnten die nationalen Klimaziele erreicht werden. Die Notwendigkeit des Kohleausstiegs zu bestreiten hieße, „den Beteiligten in den betroffenen Regionen, den Unternehmen und Betrieben eine Perspektive in Aussicht zu stellen, die erkennbar in der Zukunft nicht mehr eingelöst werden kann“, schreiben die Autoren des Eckpunkte-Papiers.
Runder Tisch mit allen Beteiligten
Zu diesem Zweck solle baldmöglichst ein Runder Tisch einberufen werden, heißt es in dem Eckpunkte-Papier. In einem vertrauensvollen Dialogprozess sollen alle Beteiligten die Kernelemente eines Ausstiegs aus der Kohleverstromung aushandeln. Möglichst noch 2016 solle der Runde Tisch zu einem Ergebnis kommen, das sowohl von einer breiten politischen als auch gesellschaftlichen Mehrheit getragen wird.
Ausstieg bis 2040 soll gesetzlich festgelegt werden
Für die Planungssicherheit sei ein fixes Enddatum unbedingt nötig. Als mit den deutschen Klimaschutzzielen kompatibel sieht der Think Tank den Zeitrahmen zwischen 2018 und 2040 an. Damit Rechtssicherheit gewährt wird, müssten die Ausstiegspläne in Gesetzesform gefasst und mit breiter Mehrheit von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Regelungen bezüglich des Kraftwerkparks
Es dürften keine Stein- und Braunkohlekraftwerke neu gebaut werden, heißt es in dem Papier weiter. Die bestehenden Kraftwerke müssten schrittweise abgeschaltet werden, wobei sich die Reihenfolge der Stilllegungen an den CO2-Vermeidungskosten orientieren solle. In der Anfangsphase sollen die jährlichen Stilllegungen auf drei Gigawatt begrenzt werden. Die nationale Politik müsse sich verpflichten, auf zusätzliche Klimaschutzregelungen für Kohlekraftwerke über den Abschaltplan hinaus zu verzichten. Das heißt, etwaige Ausnahmeregelungen sind ebenso unmöglich wie Stilllegungsprämien.
Sicherheit für die Braunkohleregionen
Drei weitere Punkte betreffen die Braunkohleregionen. Neue Braunkohletagebaue oder Teilabschnitte dürften nicht mehr erschlossen werden. Somit könne auf die Umsiedlung betroffener Dörfer verzichtet werden. Die Folgelasten von Braunkohletagebauen sowie die Rekultivierungs- und Nachsorgelasten nach dem Abschalten sollen durch eine Abgabe auf die künftig noch geförderte Braunkohle finanziert werden. Für die dauerhafte finanzielle Absicherung der betroffenen Regionen solle zudem ein Strukturwandelfonds eingerichtet werden, der über die gesamte Transformationsphase hinweg jährlich 250 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhält. Über die Verwendung der Mittel sollen jedoch die jeweiligen Landesregierungen entscheiden dürfen, betont Agora.
Versorgungssicherheit muss gewährleistet werden
Über den gesamten Ausstiegszeitraum hinweg müsse über entsprechende Reserven Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Diese Reserven sollen technologieoffen ausgeschrieben werden, so die Experten. Nach dem Ende des Ausstiegszeitraumes solle zudem ein Teil der letzten Steinkohlekraftwerke für einen Übergangszeitraum in eine Kapazitätsreserve überführt werden. Die Bundesregierung müsse sich zudem auf EU-Ebene auf eine Stärkung des Emissionshandels einsetzen. Die im Zuge des Kohleausstiegs frei werdenden CO2-Zertifikate müssen zeitnah stillgelegt werden.
Unterstützung für die Industrie
Die Bundesregierung müsse zudem der energieintensiven Industrie für den Fall, dass sich die Börsenstrompreise wider Erwarten nicht weiterhin auf niedrigem Niveau bewegen, Unterstützung zusichern, damit deren internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht belastet werde. Zudem müsse die Politik Anreize für die Verbesserung der Energieeffizienz und Fortschritte bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft insgesamt setzen, heißt es abschließend in dem Papier.
Ausstieg aus der Kohleverstromung alternativlos
Agora Energiewende hofft nun, dass die Politik das Thema Ausstieg aus der Kohleverstromung so bald wie möglich angeht. Nur so könnten die nationalen Klimaziele erreicht werden. Die Notwendigkeit des Kohleausstiegs zu bestreiten hieße, „den Beteiligten in den betroffenen Regionen, den Unternehmen und Betrieben eine Perspektive in Aussicht zu stellen, die erkennbar in der Zukunft nicht mehr eingelöst werden kann“, schreiben die Autoren des Eckpunkte-Papiers.Weitere Nachrichten über Strom

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