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Teldafax-Pleite: Frist zur Anmeldung von Forderungen läuft ab
| mbu
Teldafax-Gläubiger müssen sich sputen: Ende Januar läuft die Frist zur Anmeldung von Forderungen ab. Ehemalige Kunden müssen ihre Ansprüche bis zum 31. Januar beim Insolvenzverwalter geltend machen. Unklar ist allerdings, ob es überhaupt etwas zu verteilen gibt: Insolvenzexperten und Branchenkenner erwarten, dass nur wenige Prozent der Forderungen der Gläubiger erfüllt werden können.

Gläubiger von Teldafax können ihre Forderungen nur noch bis zum Monatsende anmelden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät dennoch, bestehende Forderungen anzumelden - vorsorglich. Denn noch ist offen, ob der Insolvenzverwalter mit der Rückforderung von Sponsorengeldern oder Steuerzahlungen Erfolg hat. Diese Zahlungen gelten als umstritten, weil die Empfänger von der Überschuldung des Unternehmens gewusst haben könnten. Die Verbraucherschützer empfehlen den Gläubigern, bei der Anmeldung ihrer Forderungen das Formular zu verwenden, das der Insolvenzverwalter verschickt hat. Das senke den Bearbeitungsaufwand und damit die Dauer und die Kosten des Verfahrens, die aus der Insolvenzmasse bestritten werden.
Nur Verbraucher, die bisher noch keinen Vordruck erhalten haben, sollten sich auf eigene Faust schriftlich an den Insolvenzverwalter wenden. Dabei müssen sie ihre Forderung berechnen und eine Schlussrechnung für Energielieferungen anfordern. Bei einer verspäteten Forderungsanmeldung droht laut Amtsgericht Bonn eine Strafgebühr von 15 Euro, zudem wird die Forderung erst am Ende des Verfahrens geprüft. Das kann im Fall von Teldafax einige Jahre ausmachen. Mit rund 700.000 Gläubigern ist die Abwicklung des Energieversorgers das größte Insolvenzverfahren Deutschlands.
Teldafax hatte im Juni vergangenen Jahres Insolvenz beantragt. Die Pleite kommt etliche Kunden besonders teuer zu stehen: Sie haben nicht nur ihre Jahres-Vorauszahlungen verloren, sondern sind auch noch mit Forderungen von Teldafax-Tochterfirmen konfrontiert. Grund ist die komplizierte Firmenstruktur, in der eigenständige Gesellschaften für den Energievertrieb oder das Inkasso zuständig waren. Das deutsche Insolvenzrecht verbietet es, Forderungen und Guthaben bei verschiedenen Gesellschaften zu verrechnen.
Nur Verbraucher, die bisher noch keinen Vordruck erhalten haben, sollten sich auf eigene Faust schriftlich an den Insolvenzverwalter wenden. Dabei müssen sie ihre Forderung berechnen und eine Schlussrechnung für Energielieferungen anfordern. Bei einer verspäteten Forderungsanmeldung droht laut Amtsgericht Bonn eine Strafgebühr von 15 Euro, zudem wird die Forderung erst am Ende des Verfahrens geprüft. Das kann im Fall von Teldafax einige Jahre ausmachen. Mit rund 700.000 Gläubigern ist die Abwicklung des Energieversorgers das größte Insolvenzverfahren Deutschlands.
Teldafax hatte im Juni vergangenen Jahres Insolvenz beantragt. Die Pleite kommt etliche Kunden besonders teuer zu stehen: Sie haben nicht nur ihre Jahres-Vorauszahlungen verloren, sondern sind auch noch mit Forderungen von Teldafax-Tochterfirmen konfrontiert. Grund ist die komplizierte Firmenstruktur, in der eigenständige Gesellschaften für den Energievertrieb oder das Inkasso zuständig waren. Das deutsche Insolvenzrecht verbietet es, Forderungen und Guthaben bei verschiedenen Gesellschaften zu verrechnen.
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